Am Freitag 15. Januar 2021 endete für einige Chemie-Fans endlich eine Odyssee. Das Oberlandesgericht bestätigte in einer Revisionsverhandlung mehrere Urteile des Leipziger Landgerichts, wonach Chemiefans, gegen die nach dem Derby 2017 in Probstheida wegen angeblichen Verstoßes gegen das Vermummungsverbot ermittelt wurde, freizusprechen sind. Mein Statement:
Nach erstinstanzlicher Verurteilung durch das Amtsgericht Leipzig hatten
sich die Fans in Berufungsverfahren erfolgreich gewehrt. Nach den
Urteilen des Landgerichtes Leipzig diente das Verhüllen der Gesichter
dem Schutz der Gesundheit – nämlich Rauch durch Pyrotechnik – und sei
darum nicht als Straftat zu werten.
Ich hatte die strafrechtlichen und justiziellen Folgen des Derbys 1. FC Lok/ BSG Chemie Leipzig am 22.11.2017 mit Kleinen Anfragen begleitet und jüngst erneut Antwort (Drs 7/ 4868) des Innenministeriums zumStand der Ermittlungen erhalten. In nur zweider
30Ermittlungsverfahren gegen Chemie-Fans wurde eine Geldstrafe verhängt, acht Fans wurden freigesprochen, eine Hauptverhandlung steht aus, der Rest der Verfahren wurde eingestellt.
„Vor dem Hintergrund des Ermittlungseifers, den die Behörden gegen Fans
der BSG Chemie an den Tag gelegt hat, macht die Bilanz der Verfahren
schon stutzig. Noch lange nach dem Derby durchleuchtete die Polizei im
Kontext von Fußballspielen Fans auf der Suche nach Tatverdächtigten. Die
Staatsanwaltschaft scheute sich nicht auf einer fraglichen Faktenbasis
Anklage zu erheben. Alles frei nach dem Motto, dass es sich mit
Fußballfans doch machen lässt.
Ich freue mich über die Bestätigung der Freisprüche in einigen Fällen,
Dies zeigt, dass es sich lohnt sich gegen derartige Unterstellungen zu
wehren. Ich danke dem Rechtshilfekollektiv und den beteiligten
Rechtsanwält*innen, dass sie so langen Atem hatten und hoffe, dass die
Ermittlungsbehörden aus dem Ausgang der Verfahren lernen.“
>>>Pressemitteilung des Rechtshilfekollektivs Chemie Leipzig e.V. zu den Urteilen