Ich habe mich mit einer Kleinen Anfrage (Drs 7/ 2681) an die Sächsische Regierung gewendet und den Stand der Ermittlungsverfahren gegen Zivilist*innen, aber auch gegen Polizeibeamt*innen abgefragt. Ebenfalls wollte ich die Konsequenzen aus der verfehlten Öffentlichkeitsarbeit der Polizei in Erfahrung bringen.
Laut Antwort des Innenministeriums sind mittlerweile 7 Ermittlungsverfahren eingestellt. In zwei Fällen sind die gesprochenen Urteile bereits rechtskräftig, darunter eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe, die kurz nach Silvester in einem Schnellverfahren verhängt wurde. Die am 23. Juni 2020 zu einer Freiheitsstrafe verurteilte Person sitzt weiter in Haft, das Urteil war zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage noch nicht rechtskräftig.
Gegen die Polizei wurden lediglich zwei Ermittlungsverfahren geführt, wovon eines bereits eingestellt wurde.
Mein Kommentar:
„Ein halbes Jahr nach den Ereignissen der Silvesternacht am Connewitzer Kreuz lässt eine Aufarbeitung weiter auf sich warten. Was wir bisher gesehen haben sind zwei Schauprozesse, die mit harten Strafen endeten. Die zwei Verurteilten widersprechen allerdings dem von konservativen politischen Kräften und der Polizei aufgeblähten Bild von linken Ausschreitungen in der Silvesternacht.
Während weitere Verfahren gegen Zivilpersonen folgen werden, ist kaum zu erwarten, dass Polizeibeamt*innen zur Rechenschaft gezogen werden. Es wird auch in diesem Fall ausgehen, wie es immer ausgeht: Aufgrund mangelnder Identifizierung der Polizeibeamt*innen, haben diese nichts zu befürchten.
Welche Konsequenzen der Polizeipräsident Thorsten Schultze zur Person zieht und wie und wann die verfehlte eskalative Polizeieinsatzstrategie ausgewertet wurde oder wird, bleibt offen. Auch Oberbürgermeister Burkhard Jung forderte im Nachgang zum Jahreswechsel die Polizeitaktik aufzuarbeiten.
Ich schließe mich Burkhard Jung an: Die Polizeistrategie muss auf den Prüfstand, vor allem im Hinblick auf den nahenden Jahreswechsel. Ich fordere wie in den Vorjahren Connewitz ein Silvester zuzugestehen, wie es auch in anderen Stadtteilen üblich ist: Ohne überbordende Polizeipräsenz, ohne Hubschrauber und ohne verdachtsunabhängige Kontrollen.
Die „intensive Auswertung“ der verfehlten Öffentlichkeitsarbeit ist zu begrüßen. Schließlich hatte die Polizei in ihrer Öffentlichkeitsarbeit eine Reihe falscher Darstellungen getätigt und hatten zudem eine Privatperson durch die Erwähnung in einer Pressemitteilung faktisch an den Pranger gestellt. Diesbezüglich ist noch ein Rechtsstreit anhängig.“