Die Mehrheit der Mitglieder des Landtags-Sozialausschusses hat in der heutigen Sitzung den Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Medizinische Versorgung von Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus (Sans-Papiers) im Freistaat Sachsen“ (Parlaments-Drucksache 6/2182) abgelehnt. Meine Kollegin Petra Zais und ich äußern uns dazu
Dazu erklärt Juliane Nagel, Sprecherin für Flüchtlings- und Migrationspolitik der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:
„Die Argumente der Regierungsfraktionen sind fadenscheinig. Papierlose nehmen medizinische Versorgung nur in Anspruch, wenn es nicht mehr anders geht. Nur im Falle der Notversorgung kann die Anonymität über den verlängerten Geheimnisschutz tatsächlich gewahrt werden. Eine reguläre und frühzeitige Versorgung ist zumeist nicht möglich. Das Modellprojekt soll nicht – wie von den Konservativen behauptet – Illegalität fördern, sondern den Betroffenen durch eine angegliederte Aufenthaltsberatung auch Möglichkeiten zum legalen Aufenthaltsstatus aufzeigen.“
Petra Zais, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, erklärt:
„Das von uns geforderte Modellprojekt zur medizinischen Versorgung von Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus soll eine real existierende Lücke schließen. Wird illegalisierten Menschen die frühzeitige medizinische Versorgung vorenthalten, kann dies Folgeprobleme wie chronische oder besonders schwere Verläufe von Krankheiten auslösen. Die Frage der medizinischen Versorgung muss von aufenthalts- und kostenrechtlichen Fragen getrennt werden, denn sie ist ein Menschenrecht.“
„Mit unserem Antrag wollen wir den verschiedenen Seiten Sicherheit geben: Den Betroffenen, um die Verschlechterung und Chronifizierung von Krankheiten vorzubeugen, und Ärztinnen und Ärzten und Krankenhäusern, um Unsicherheiten bei der Abrechnung der Behandlungskosten beizukommen. Ein Modellprojekt in Sachsen könnte zudem die zahlreichen Ehrenamtlichen entlasten, die sich vor allem in den Medinetzen in ihrer Freizeit um die Versorgung von illegalisierten Menschen bemühen“, bekräftigen Zais und Nagel.
„Wir bleiben bei der Forderung nach einem Modellprojekt und planen deshalb im aktuellen Haushaltsverfahren für den Doppelhaushalt 2017/2018 einen entsprechenden Änderungsantrag einzubringen“, kündigen die beiden Abgeordneten an.
PM Fraktion DIE LINKE & Bündnis 90/ Die Grünen im Sächsischen Landtag, 12. September 2016
Bildquelle: medinetz-essen.de
Das ist ja ein ganz schwieriges Thema.
Klar ist, egal wer Krank ist, ob Tourist, eine alte Omi oder aber auch ein Untergetauchter, der Krankenwagen oder Kassenärztliche Dienst kommt immer wenn man 112 wählt und das ist auch richtig so wenn jemand akkut Krank ist, sich verletzt hat oder sonstiges hat wie eine Lungenentzündung….
Das wir hier Gesetze haben, die auch den Aufenthaltsstatus regeln ist auch klar. Jemand der wieder stabil ist und keine gültige Aufenthaltserlaubnis hat, muss also damit rechnen nach einer Behandlung abgeschoben zu werden.
Was passiert jetzt mit Menschen die so schwer Krank sind z.B. Krebs, HIV oder Diabetes und aus einem Land kommen wo das Gesundheitssystem solche Krankheiten nicht versorgt, weil die Medikamente… zu teuer sind, derjenige faktisch in den Tod geschickt würde, wenn man ihn abschiebt?
Solche Fragen sollte der Gesetzgeber schon regeln, wobei es wohl immer auf eine gerichtliche Einzelentscheidung ankommt.
Gesundheit ist das höchste Menschenrecht, so völlig außer Acht lassen wird man das Aufenthaltsrecht jedoch auch nicht können.
Es gilt wie immer: Wir sehen hier die Symptome, die Ursachen liegen tausende Kilometer weiter weg, dort in Afrika, in Asien…dort müsste mit Hilfe zur Selbsthilfe geholfen werden und die Industriestaaten müssten dies politisch wirkungsvoll unterstützen:
-Schutz vor Ausbeutung
-Schutz des Eigentums der Bevölkerung
-Klimaschutz
-Bildung
-Funktionierendes Rechtssystem…