Die LVZ berichtete in ihrer Ausgabe vom 26. April, dass das Amtsgericht in der Auseinandersetzung um Mieterhöhungen durch den Großvermieter Tristan Capital Partners/ Brack Capital Real Estate (BCRE) den aktuellen Mietspiegel für nicht bindend erklärt. Der Vermieter hatte gegen mehrere Mieter*innen geklagt, die Mieterhöhungen unter Berufung auf den Mietspiegel nicht zustimmen wollten.
Als Fraktion Die Linke haben wir zu Beginn der Klageverfahren eine Anfrage (https://gleft.de/5wC) an die Stadtverwaltung gestellt, in der wir uns das Verfahren und die jeweils geltenden Rechtslagen genau haben aufschlüsseln lassen. Unserer Auffassung nach ist hier durch fehlende Übergangslösungen eine Grauzone entstanden.
Mein Statement mit Mathias Weber:
… , wohnungspolitischer Sprecher im Stadtrat: „Die Verantwortung des Leipziger Mietspiegeldesasters liegt zu 100% bei der schwarz-rot-grünen Landesregierung in Dresden. Mit der Novelle des Mietspiegelgesetzes durch den Bund im August 2021, hatten die Länder ausreichend Zeit, die Zuständigkeiten zu regeln. CDU, Grüne und SPD haben es in Sachsen nicht vermocht, rechtzeitig das Mietspiegelzuständigkeitsgesetz zu beschließen. Damit fehlte der Stadt Leipzig laut Amtsgericht im Oktober 2022 die Grundlage zur Erhebung von Daten zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels. Dieses eklatante politische Versagen nutzen Immobilienkonzerne nun aus, um auf Kosten vieler Mieterinnen und Mieter in Leipzig die Miete jenseits des Mietspiegels zu erhöhen. Warum das Amtsgericht den Mietspiegel, dessen sachliche Qualität evident ist, nicht wenigstens als einfachen Mietspiegel anerkennt, können wir nicht verstehen. Wir fordern den Oberbürgermeister auf, dem Stadtrat schnellstmöglich einen qualifizierten Mietspiegel zur Beschlussfassung vorzulegen. Ein eventuelles Berufungsverfahren würden wir sehr begrüßen und unterstützen.“
Als Linke sind wir keine Freunde des Mietspiegels, da er ein Begründungselement zur Mieterhöhung darstellt. Dennoch: Wie der Mietspiegel ins Rechtssystem eingebettet ist, bewirkt er einen gewissen Güterausgleich und stellt damit einen Rechtsfrieden her.
Juliane Nagel, wohnungspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion ergänzt: „Das Vorgehen von BCRE ist mieterfeindlich und belastet die Justiz. Wir hatten gehofft, dass das Gericht den Mietspiegel bestätigt. Stattdessen ist der Weg freigemacht worden für eine weitere dramatische Mietaufwärtsspirale im Bestand.
Seit seinem Inkrafttreten versuchen Immobilienlobbyisten wie Haus und Grund und Unternehmen wie BCRE deshalb den qualifizierten Mietspiegel anzufechten. Wir befürchten, dass auch bei der Erstellung zukünftiger Mietspiegel kein Einvernehmen mit der Eigentümerseite zu erzielen ist – diese lehnt in Gestalt von Haus und Grund den qualifizierten Mietspiegel grundsätzlich ab.“
Wir appellieren dringend an die Vermieter*innen der Stadt nicht auf den Zug aufzuspringen, sondern fair zu bleiben und keine Mieterhöhungen anhand von Vergleichsmieten vorzunehmen.
PM 30. April 2024