Die inflationsbedingte Verteuerung von Lebensmitteln trifft einkommensarme Menschen besonders hart, unter anderem auch Gefangene. Die Antwort auf meine Kleine Anfrage (Drucksache 7/10254) zeigt, dass der Einkauf der Gemeinschaftsverpflegung in den Justizvollzugsanstalten (JVA) teurer geworden ist – die Verpflegungssätze wurden dagegen nicht erhöht. Trotz der Preissteigerungen sind die Vergütungen für von Gefangenen verrichtete Arbeit und das Taschengeld nicht gestiegen. Außerdem hat der Anstaltskaufmann Massak die Preise für Waren des täglichen Bedarfs erhöht. Das Justizministerium muss endlich handeln, meine ich:
„Gefangenen müssen ordentlich versorgt werden. Das ist angesichts der steigenden Preise für Lebensmittel mit den sowieso viel zu niedrigen Verpflegungssätzen von durchschnittlich 3,24 Euro pro Tag objektiv nicht möglich – in Krankenhäusern ist dieser Satz mit durchschnittlich 7,67 Euro doppelt so hoch. Wie schon in den Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2021/22 fordern wir, endlich Gerechtigkeit herzustellen und die Verpflegungssätze auf das Niveau der Sätze in den Krankenhäusern anzuheben.
Auf den Prüfstand muss auch die Zusammenarbeit mit dem Unternehmen Massak, das in Sachsen neun von zehn JVA als Anstaltskaufmann mit Waren des täglichen Bedarfs versorgt. Massak ist auch bundesweit Monoplist und muss sich den Vorwurf gefallen lassen, mit überteuerten Produkten an den Gefangenen zu verdienen. Dies widerspricht der Prämisse, dass Produkte zu marktgerechten Preisen angeboten werden. Dass Massak nun auch in Sachsens JVA die Preise für den Gefangeneneinkauf erhöht, bspw. um 5 Prozent bei Kaffee und 120 Prozent bei Sonnenblumenöl, verhindert, dass sich Gefangene selbst versorgen können. Eine Alternative wäre hier die Kooperation mit dem lokalen Einzelhandel und die Übernahme von Zusatzkosten für Lieferung und Verteilung durch das Justizministerium.
Vor allem muss die viel zu niedrige Vergütung für arbeitende Gefangene endlich erhöht werden. Zirka 2000 der 3500 Gefangenen in den sächsischen JVA gehen einer Erwerbstätigkeit nach, bekommen dafür einen Hungerlohn von maximal 2,15 Euro pro Stunde und sind nicht einmal in die gesetzliche Rentenversicherung inkludiert. Noch in diesem Jahr wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Erhöhung der Vergütung für Gefangenen erwartet. Wir fordern das Justizministerium auf, proaktiv zu handeln und im kommenden Doppelhaushalt die Erhöhung der Vergütung einzuplanen. Es wäre nur gerecht, wenn Gefangene für die geleistete Arbeit den Mindestlohn verdienen.“
PM 9. August 2022