Zum 1. Dezember treten neue Corona-Regeln in Kraft. Viele Gewerbetreibende und Dienstleister müssen dürfen ihr Geschäft weiterhin nicht oder nur teilweise ausüben. Der Präsident des Deutschen Städtetages und Oberbürgermeister von Leipzig, Burkhard Jung, brachte seine Sorge zum Ausdruck, die Innenstädte könnten durch Pleiten veröden. Der Deutsche Mieterbund, aber auch der Handelsverband fordern Hilfen für Gewerbetreibende, die ihre Miete nicht mehr zahlen können. Die Linksfraktion im Sächsischen Landtag fordert für Sachsen einen sofortigen Teilerlass der Gewerbemieten insbesondere für inhabergeführte Läden, Kneipen, Restaurants und Clubs. Mein Statement:
Gerade in Ballungsräumen belasten die Gewerbemieten die Betreiber schwer. Hilfen für diejenigen, die schließen oder ihre Kund*innenzahl beschränken müssen, sind notwendig. Das Kündigungsmoratorium für Mieter*innen von Wohnungen oder Gewerbe, das zumindest dafür sorgte, dass aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten keine Kündigung ausgesprochen werden konnte, lief zum 1. Juli 2020 sang- und klanglos aus. Ein Fonds für die Kompensation ausgefallener Mietzahlungen wurde nie umgesetzt. Das muss sich jetzt ändern. Wir erneuern unsere Forderung nach einem Schutzschirm für Mieter*innen.
Die Schweiz macht es vor: Dort wurde beschlossen, dass gewerbliche Mieten für vom Lockdown betroffene Unternehmen und Einrichtungen um 60 Prozent gesenkt werden müssen. Im österreichischen Pendant zum Bürgerlichen Gesetzbuch ist festgeschrieben, dass für ein Objekt kein Mietzins zu entrichten ist, wenn es wegen außerordentlicher Zufälle, z. B. Seuchen, nicht nutzbar ist. Vor einem Monat entschied ein Bezirksgericht auf dieser Grundlage im Sinne eines Friseurladens.
Wenn der Bund nicht handeln will, muss es das Land tun: Wir fordern von der Staatsregierung einen Härtefallfonds zur Unterstützung inhabergeführter Läden, für Restaurants, Bars und Klubs, die pandemiebedingt von erheblichen Umsatzverlusten betroffen und denen Mietzahlungen in voller Höhe nicht zumutbar sind. Wir wollen außerdem eine Bundesratsinitiative für eine Mietminderungsmöglichkeit nach österreichischem Modell. Bei behördlichen Einschränkungen des Geschäftsbetriebs zur Eindämmung der Pandemie soll mindestens die Hälfte der geschuldeten Miete erlassen werden (siehe auch ein entsprechender Antrag der Linksfraktion im Bundestag).
PM 30.11.2020