Nach Besuch bei hungerstreikendem Hamza A. in der Abschiebehaft: Schuster muss unverzüglich Stellung beziehen!

Seit dem 17. Juni 2025 ist der kurdische Schriftsteller Hamza A. im Abschiebegefängnis inhaftiert. Er trat vor über 40 Tagen in den Hungerstreik, um gegen seine Haft und die Abschiebung in die Türkei zu protestieren. Dort drohen ihm aufgrund seiner politischen Aktivität Haft und Repressionen. Gestern besuchte ich ihn in der Abschiebehaft in Dresden. Laut dem Sächsischen Flüchtlingsrat verschlechtert sich sein Zustand rapide, ihm blieben „nur noch Tage, keine Wochen“. Mein Statement: 

„Ich habe Hamza A. sehr geschwächt erlebt. Er hat stark abgenommen, wiegt noch 61 Kilogramm, die Organe schmerzen. Die Inhaftierung ist angesichts seines Zustandes höchst zweifelhaft. Ich fordere eine schnelle, unabhängige ärztliche Begutachtung und die Entlassung aus dem Abschiebegefängnis. Dieser Ort ist keine Umgebung für einen extrem geschwächten Menschen. Er ist darüber hinaus kein Ort für Menschen, deren einziges ,Vergehen‘ darin besteht, Asyl beantragt zu haben und am restriktiven deutschen Asylsystem oder an der Bürokratie gescheitert zu sein.

Das Recht auf Leben und gesundheitliche Unversehrtheit darf keinen geringeren Stellenwert bekommen als die Durchsetzung der Ausreisepflicht, zumal diese im Fall Hamzas fragwürdig ist. Er hat sich in den letzten sechs Jahren ein neues Leben abseits staatlicher Hilfe aufgebaut, ist unbefristet beschäftigt und hat eine Verlobte. Sein Lebensmittelpunkt liegt seit langem in Nordrhein-Westfalen. Zu seiner Inhaftierung und Behandlung habe ich eine Anfrage eingereicht (Drucksache 8/3657). Innenminister Armin Schuster muss unverzüglich zu diesem Fall Stellung beziehen – die Zeit drängt!

Die Fluchtgründe Hamzas müssen neu geprüft werden. Ein Asylfolgeantrag mit Belegen über sein kritisches, politisches Engagement wäre offensichtlich erfolgsversprechend. Die Biografie von Hamza A. in der Türkei legt nah, dass seine Flucht aufgrund der drohenden Repressionen und Inhaftierung gerechtfertigt war. Ich habe kein Verständnis dafür, dass die Behörden in seinem Fall keinen Asylgrund sehen. Wie Hamza geht es vielen kurdischen Aktivistinnen und Aktivisten, die die Türkei verlassen müssen: Ihre Chance auf Schutz in Deutschland ist gering, obwohl sie massiver staatlicher Verfolgung ausgesetzt sind und keine rechtsstaatliche Behandlung erwarten können. Dass dies in vielen deutschen Asylverfahren keine Rolle spielt, offenbart eklatante Leerstellen in den Behörden und eine skandalösen Stillhaltepolitik gegenüber dem Erdoğan-Regime. Das muss sich ändern!

Als Linke fordern wir, die Abschiebehaft- und Ausreisegewahrsamseinrichtung abzuschaffen. Das Geld, das in deren Betrieb fließt, wäre in Beratungs- und Unterstützungsstrukturen besser aufgehoben.“

PM 01.08.2025

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