Die Kenia-Koalition hat ein Jahr verstreichen lassen, ohne wohnungspolitisch aktiv zu werden. Folglich sind auch zwei zentrale Versprechen des Koalitionsvertrages offen: die Verbesserung der Bedingungen für den sozialen Wohnungsbau und die Einführung der Mietpreisbremse. Die Linksfraktion hat dazu Vorschläge gemacht, die heute im Ausschuss für Regionalentwicklung des Sächsischen Landtages diskutiert wurden. Mein Statement:
Laut Koalitionsvertrag wollte die Koalition bis zum 30. Juni 2020 den ,sozialen Wohnungsbau qualitativ und quantitativ deutlich weiterentwickeln und kooperative, genossenschaftliche und gemeinwohlorientierte Modelle unterstützen.‘ Geschehen ist bis heute nichts. Trotzdem wurde heute unser Antrag ,Verbesserung der Bedingungen für sozialen Wohnungsbau in Sachsen‘ (Drucksache 7/3270) weggewischt. Darin hatten wir die von der Koalition selbst formulierten Ansprüche aufgegriffen. Viele der Vorschläge wurden von Sachverständigen in der Anhörung begrüßt.
Die Neufassung der Richtlinie gebundener Mietwohnraum hat die Koalition nicht bis zum 30. Juni 2020 und auch nicht bis zum 31. Dezember 2020 geschafft. Die minimalen Änderungen, die sie plant, lösen die Probleme nicht. Insbesondere bleibt die Mietpreis- und Belegungsbindung im Widerspruch zum Koalitionsvertrag statt bei 20 bei nur 15 Jahren! Sozialer Wohnungsbau bleibt also vor allem eine ,soziale Zwischennutzung‘ statt eine längerfristige Garantie für bezahlbares Wohnen. In unserem Antrag schlagen wir eine Laufzeit der Bindungen von 25 Jahren vor.
Ebenfalls auf die lange Bank geschoben ist die Einführung der Mietpreisbremse. Laut Koalitionsvertrag sollten die rechtlichen Voraussetzungen bis Jahresende 2020 geschaffen werden. Geschehen ist gar nichts. Die Mietpreisbremse nach § 556d BGB ist ein Baustein zum Schutz von Mieterinnen und Mietern in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten. Beginnt dort ein neues Mietverhältnis, darf die Miete von Bestandswohnungen dann höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Dresden und Leipzig haben unlängst ihre Stellungnahmen an die Staatsregierung übergeben und ihren Bedarf für eine Verordnung untermauert. Wir fordern, dieses Instruments für Dresden und Leipzig schnellstens zu ermöglichen (Drucksache 7/4301).
Bisher ist Sachsen im Ländervergleich das wohnungs- und mietenpolitische Schlusslicht, insbesondere bezüglich jener Maßnahmen, die die Staatsregierung ohne großen Aufwand per Verordnung einführen könnte: Mietpreisbremse, Verlängerung des Schutzes vor Eigenbedarfskündigungen nach Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen (§ 577a BGB), Einschränkung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Erhaltungssatzungs-Gebieten (§ 172 BauGB).
PM 22. Januar 2021