Angesichts des Plans der Bundesregierung, erst im Herbst 2023 Schutzinstrumente für Mieterinnen und Mieter auf den Weg zu bringen, erkläre ich:
„Das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung hat gravierende Leerstellen, wenn es um den Schutz der Mieterinnen und Mieter geht. Das betrifft Sachsen stark, denn hierzulande wohnen zwei Drittel der Bevölkerung zur Miete! Zwar entlastet die längst überfällige Reform des Wohngeldes werden auch in Sachsen einen Teil der Betroffenen, allerdings drohen Menschen mit niedrigen Einkommen weiter durchs Raster zu fallen. Es fehlen zudem verbindliche und schnelle Schutzmechanismen für diejenigen, die zur Miete wohnen und mit akut steigenden Energiepreisen konfrontiert sind.
Die Linksfraktion streitet unter anderem für einen Energiepreisdeckel (Drucksache 7/10818). Dringend notwendig sind zudem ein Verbot von Gas- und Stromsperren und ein Kündigungsmoratorium für Menschen, die ihre Nebenkosten nicht fristgemäß zahlen können. Dafür muss sich auch die sächsische Staatsregierung stark machen und die Initiative ergreifen.
Hilfe benötigt auch die kommunale und gemeinwohlorientierte Wohnungswirtschaft, die in Vorleistung für die erhöhten Energieabschläge gehen und Zahlungsverzüge sowie -ausfälle kompensieren muss. Wir fordern einen Rettungsschirm beispielsweise in Form einer Landesbürgerschaft für Betriebskostenkredite zugunsten der öffentlichen und gemeinwohlorientierten Wohnungsunternehmen, etwa der Genossenschaften oder des Mietshäusersyndikats.“
PM 26.9.22