Auszubildende sind besonders von Wohnarmut betroffen. Das zeigt eine Studie des Paritätischen Gesamtverbandes: Ausbildungsvergütung und BAföG sind zu niedrig, um die steigenden Wohnkosten zu stemmen. Mit einem neuen Antrag (Drucksache 8/5554) will die Linksfraktion Auszubildende unterstützen, die keine bezahlbare Wohnung finden. Die Linksfraktion schlägt eine interministerielle Arbeitsgruppe „Azubi-Wohnen“ vor, die mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund, dem Landkreistag, den Auszubildendenvertretungen, den Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern und der Landesärztekammer ein landesweites Konzept für Bau, Sanierung und Betrieb von Azubi-Wohnheimen entwickelt. Eine neue Förderrichtlinie soll die Umsetzung ermöglichen. Mein Statement:
„Wer studiert, erhält mitunter Hilfe von den Studierendenwerken, wenn sich keine bezahlbare Bleibe findet. Die Wartelisten sind freilich lang. Auszubildende stehen hingegen im Regelfall alleine da: Wenn sie nicht mehr bei den Eltern leben können oder wollen, leiden sie unter steigenden Mietpreisen. Die Mindestausbildungsvergütung von aktuell 682 Euro im 1. Ausbildungsjahr, 805 Euro im 2. Ausbildungsjahr, 921 Euro im 3. Ausbildungsjahr und 955 Euro im 4. Ausbildungsjahr reicht in vielen Städten kaum noch für die Wohnkosten, die Lebenshaltungskosten und Mobilität. Wohnraum mit guter Anbindung an Ausbildungsbetrieb und Berufsschule ist vielerorts teuer. Wir wollen verhindern, dass Azubis in die Armutsfalle geraten oder lange Wege auf sich nehmen müssen. Sachsen braucht dringend gut ausgebildete Fachkräfte. Erschwinglicher Wohnraum für Auszubildende ist ein zentraler Standortfaktor! Wir wollen deshalb mehr Azubi-Wohnheime schaffen.
Die Mittel, die Sachsen aus dem Bundesprogramm ,Junges Wohnen‘ erhält, müssen zielgerichtet für Azubi-Wohnen eingesetzt und durch Landesmittel ergänzt werden. Der Ausbau von Azubiwohnheimen erfordert politische Steuerung. Unterstützt werden sollten vor allem öffentliche, kommunale, genossenschaftliche oder gemeinnützige Träger. Kooperationen mit Ausbildungsbetrieben können zusätzliche Kapazitäten schaffen, indem Unternehmen sich an den Kosten beteiligen und dafür Belegungsrechte erhalten. Die Mietbelastung für Auszubildende sollte grundsätzlich ein Viertel der durchschnittlichen Ausbildungsvergütung nicht überschreiten.
2024 brachen in Sachsen 6.218 Auszubildende ihre Lehre ab. Etwa 60 Prozent der arbeitslosen Erwachsenen zwischen 20 und 34 Jahren haben keinen Berufsabschluss. Es ist sehr wichtig, die Ausbildungsbedingungen zu verbessern!“
PM 15.1.2026