Lohnlücke zwischen Männern und Frauen schließen – Es geht um ein Gerechtigkeitsproblem!

10,5 % verdienen Frauen in Sachsen weniger als Männer. Bei gleicher Qualifikation, gleichem Beruf, gleichen betrieblichen Merkmalen, gleicher Arbeitszeit.
Dieser (bereinigte) Gender Pay Gap zwischen Frauen und Männern in Sachsen ist eine Ungerechtigkeit, die durch nichts zu rechtfertigen ist. Wir haben im Landtag verschiedene Vorschläge gemacht um das Problem abzustellen (Antrag „Für Lohngerechtigkeit“). Eine Mehrheit lehnte das ab. In meiner Rede erkläre ich um was es geht und was wir wollen:

Am Ende eines Berufslebens führt der jahrzehntelange unfreiwillige Lohnverzicht zu einer deutlich geringeren Rente. Frauen sind trotz jahrelanger Erwerbstätigkeit überproportional von Altersarmut betroffen.

Das Problem ist seit Jahren bekannt. Auch die Ursachen sind seit Jahren identisch – hier in aller Kürze noch mal aufgeführt:

1. Die Arbeitszeit

Frauen übernehmen deutlich mehr Care-Arbeit, betreuen die Kinder, pflegen Angehörige, erledigen mehr Hausarbeit.  Sie arbeiten also am Tag nicht weniger als Männer, haben aber leider das Pech, das ein größerer Teil ihrer Arbeit nicht entlohnt wird. Dadurch bleibt weniger Zeit für bezahlte Erwerbstätigkeit, sie sind häufiger in Teilzeit tätig.
Und wenn auch hochrangige Vertreter*innen der Landesregierung dazu anhalten mehr zu arbeiten, steckt darin auch Ignoranz – Ignoranz für das was Frauen neben ihrem Job an unbezahlter Arbeit leisten.

2. Berufswahl

Berufe, in denen mehrheitlich Frauen arbeiten werden schlechter bezahlt als jene, in denen mehrheitlich Männer arbeiten. Erzieherinnen, Kranken- und Altenpflegerinnen, Hebammen, Reinigungskräfte – all das sind extrem wichtige Berufe und das streitet auch niemand ab. Allein die Bezahlung spiegelt dies nicht wieder.

Es ist ganz wichtig, zu sagen: Es sind nicht die Frauen, die schlecht bezahlte Berufe wählen, sondern die Berufe sind schlecht bezahlt, sobald sie mehrheitlich von Frauen ausgeübt werden.

Dass es auch anders geht, zeigt die Oper Leipzig: Die Oper Leipzig hat für ihre 720 Beschäftigten einen Veränderungsprozess angestoßen, trotz unterschiedlichster Vertragstypen und trotz eines geringen Budgets. Die Lohnstrukturen wurden auf unfaire Bezahlung von Frauen im Vergleich zu Männern überprüft und korrigiert.
Dafür hat die Oper Leipzig 2024 den Equal Pay Award des Bundesgleichstellungsministeriums erhalten.

Leider sind solche Positivbeispiele hierzulande die Ausnahme. Deutschland gehört in Europa zu den Schlusslichtern bei dem Ziel, die Lohnlücke zu schließen und endlich Lohngerechtigkeit für Frauen herzustellen. Länder wie Spanien, Frankreich, Island, Schweden haben längst gezielte Maßnahmen umgesetzt und erreichen damit auch Fortschritte.

Hierzulande gibt es Scheinaktivitäten: So hat das Entgelttransparenzgesetz von 2017 keinerlei Veränderung gebracht, wie die Evaluation des Gesetzes im Jahr 2024 deutlich zeigte.

Zum Glück sind wir in der Bundesrepublik nicht auf uns allein gestellt, sondern können auf die gute Initiative der EU setzen. Die 2023 in der EU verabschiedete Entgelttransparenzrichtlinie fordert, die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen zu schließen.

Die Richtlinie tritt definitiv Mitte nächsten Jahres auch in Deutschland in Kraft. (7. Juni 2026). Von einem entsprechenden Umsetzungsgesetz fehlt allerdings jede Spur.

Die Richtlinie bringt einige wichtige Punkte mit sich, hier will ich einen Knackpunkt benennen:

Sie nimmt die Verantwortung von den Schultern der Betroffenen und verlagert sie zu den Unternehmen, die die Benachteiligung verursachen. Unternehmen müssen künftig ihre eigene Lohnstruktur daraufhin prüfen, ob sie gerecht ist oder ob sie Frauen benachteiligt. Wenn das der Fall ist, müssen sie das ändern.

Bisher ist es in Deutschland so, dass die Beschäftigten von ihrem Arbeitgeber die Offenlegung der Lohnstruktur einfordern und – sollten sie unerklärbare Unterschiede zwischen ihrem eigenen Gehalt und dem von männlichen Kollegen finden – diese selbst anmahnen und im Zweifel vor Gericht ziehen müssen.

Es ist eine enorm hohe Hürde, den eigenen Arbeitgeber dazu aufzufordern oder ihn gar zu verklagen. Entsprechend selten wird das Gesetz in Anspruch genommen. Insofern verspricht die neue Regelung in Sachen Transparenz wirklich Verbesserungen.

Und dies wollen wir den weiblichen Beschäftigten in Sachsen möglichst schnell zugutekommen lassen, fordern wir die Landesregierung in unserem Antrag auf, selbst aktiv zu werden und im Bundesrat ein Gesetz für die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie einzubringen, um die Umsetzung der Richtlinie zu beschleunigen.

Wir gehen davon aus, dass es wieder ein Wettern und Zetern von der Wirtschaft geben wird, dass der Aufwand so groß sei und die Unternehmen diese Aufgabe jetzt nicht auch noch erfüllen können. Lieber sollen die Frauen hinnehmen, dass sie 10 % weniger Geld bekommen.

Dazu sagen wir klar: Nein! Um die Unternehmen zu unterstützen schlagen wir im Antrag vor ein einfach anwendbares digitales Tool zu entwickeln.

Alle notwendigen Daten für die Analyse der Lohnstruktur, wie z.B. Anzahl und Gehälter der Beschäftigten, die Betriebszugehörigkeit, Teilnahme an Fortbildungen etc. liegen den Unternehmen logischerweise vor. Sie müssen also lediglich zusammengeführt werden, um die Lohnstruktur auf Benachteiligungen hin zu prüfen.

Die frühere Staatsministerin für Gleichstellung hat durchaus einige Anstrengungen unternommen, um in Sachsen die Beseitigung der Lohnlücke anzugehen. Es gab z.B. Studien zu Teilzeitarbeit in Sachsen und eine Workshopreihe zusammen mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund Sachsen zur Entgeltgleichheit.

Neben der zügigen Anwendung der EU-Richtlinie fordern wir daher in unserem Antrag, dass diese positiven Anstrengungen der letzten Jahre fortgeführt werden und der erarbeitete Maßnahmenkatalog zur Entgeltgleichheit umgesetzt wird.

Lohndiskriminierung ist ein Gerechtigkeitsproblem. Es handelt sich nicht um eine Privatsache oder eine falsche Berufswahl, sondern um ein strukturelles Problem, um eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Und diese Ungerechtigkeit gilt es zu beseitigen. Nichts anderes fordern wir.

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