Das Portal „FragDenStaat“ hat das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) erfolgreich verklagt. Die Initiative für Informationsfreiheit deckte auf: Die personenbezogenen Daten aller am 3. Juni 2023 („Tag X“) in Leipzig Eingekesselten, die in Sachsen wohnen, sind für die nächsten fünf Jahre bei deutschen Verfassungsschutzbehörden gespeichert. Das LfV wollte diese Information nicht herausgeben und wurde nun vom Sächsischen Oberverwaltungsgericht dazu gezwungen, die entsprechende Presseanfrage zu beantworten. Mein Statement:
„Dies ist eine juristische Ohrfeige für den Inlandsgeheimdienst – und ein neuer Fingerzeig, dass Behördeninformationen kritisch geprüft werden müssen und nicht einfach übernommen werden sollten. Durch unsere kontinuierlichen Nachfragen ist klar: Von den mehr als 1.300 Menschen, die bis zu elf Stunden lang von der Polizei eingekesselt waren, haben die Wenigsten eine Straftat begangen. Die meisten waren unbeteiligt, manche offenbar nur zufällig vor Ort. Auch 106 Minderjährige sind unter den Betroffenen (Drucksache 7/ 13967).
Die Behauptung des LfV, ,alle‘ hätten vorher ,die linksextremistische Gewalt der autonomen Szene‘ unterstützt, ist falsch. Bisher gibt es keinerlei Anklagen oder Gerichtstermine gegen die des schweren Landfriedensbruchs Beschuldigten. Ich habe ersthafte Zweifel daran, dass das LfV ihnen irgendetwas nachweisen kann. Die Speicherung der Personendaten, die von der Leipziger Staatsanwaltschaft erhoben und an den Verfassungsschutz weitergegeben wurden, ist daher eine Vorverurteilung – und ein Skandal.
Die Speicherung in der Verfassungsschutz-Datenbank ist keine Lappalie, sondern sie hat für die Betroffenen ernsthafte Konsequenzen. So kann sie wegen des neuen sächsischen Versammlungsgesetzes dazu führen, dass diese Personen als Ordnerin oder Ordner für Versammlungen abgelehnt werden. Etliche Speicherungen beim Landesamt dürften unzulässig sein. Wir fordern daher die Löschung der Datensätze.“
PM 27. 10.2024