Kurdischer Geflüchteter in der Abschiebehaft im Hungerstreik: Hamza A. freilassen!

Laut Informationen des Sächsischen Flüchtlingsrats ist der kurdische Aktivist und Schriftsteller Hamza A., seit Juni in Dresden in Abschiebehaft, seit 32 Tagen im Hungerstreik. Er protestiere gegen seine drohende Abschiebung in die Türkei, wo seine Gesundheit ernsthaft bedroht sei: A. sei als „Terrorunterstützer“ angeklagt und würde bei Ankunft höchstwahrscheinlich direkt verhaftet. Seine gesundheitliche Situation sei kritisch. A. kritisiert zudem seine Behandlung und medizinische Versorgung in der Haftanstalt. Mein Statement:

„Wir fordern eine schnelle Erklärung des Innenministers zur Situation von Hamza A. Seine Vorwürfe, es fehle an medizinischer Versorgung und er werde schlecht behandelt, müssen sofort aufgeklärt werden. Es kann nicht sein, dass Menschen aus Angst vor dem Rauswurf zu so drastischen Mitteln wie Selbstverletzung und Hungerstreik greifen. Abschiebehaft hat untragbare Folgen für die Betroffenen. Flucht ist kein Verbrechen – die dort einsitzenden Menschen sind nicht wegen Straftaten inhaftiert, sondern nur zu dem Zweck, abgeschoben zu werden. Das ist unmenschlich und einer freiheitlichen Demokratie unwürdig.

Es ist irritierend, dass ein kurdischer Aktivist in die Türkei abgeschoben werden soll. Die Europäische Menschenrechtskonvention verbietet es, Menschen in ein Land zu bringen, in dem ihnen Gefahr etwa durch erniedrigende Behandlung droht. Das Erdoğan-Regime ist für seine kurdenfeindliche Politik berüchtigt. Es geht gezielt militärisch gegen die kurdischen Autonomiegebiete in Nordsyrien vor. Trotz der angekündigten Auflösung der kurdischen PKK ist hier keine Entspannung in Sicht. Darüber hinaus können kritische Äußerungen über die türkische Regierung und deren Handlungen zur Verfolgung führen und Menschen unter Terrorverdacht bringen – wie es bei Hamza A. zu befürchten ist. Erst kürzlich wurden mehrere Bürgermeister der oppositionellen CHP-Partei verhaftet. Das widerfuhr auch immer wieder Akteuren der prokurdischen HDP. Dass die Schutzquoten für kurdische Geflüchtete in Deutschland trotzdem niedrig sind, ist ein Skandal!

Die sächsischen Behörden müssen jede Möglichkeit prüfen, um Hamza A. Schutz zu gewähren und seine Abschiebung in eine lebensbedrohliche Situation verhindern. A. lebt bereits seit sechs Jahren in Deutschland und ging einer Erwerbsarbeit nach. Wir schließen uns der Forderung des Sächsischen Flüchtlingsrats nach seiner Freilassung an. Die aktuelle Welle von Abschiebungen – selbst nach Afghanistan und von Jesidinnen und Jesiden in den Irak – zeigt: Rechtsstaatliche Prinzipien werden immer häufiger missachtet. Schluss damit!“

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