Laut Medieninformationen sollen in Sachsen Rückkehrer aus dem Ausland, die sich der vom Gesundheitsamt angeordneten Quarantäne entziehen, in eine psychatrische Klinik zwangseingewiesen werden. Dafür ist ein richterlicher Beschluss notwendig. Die zwangsweise Durchsetzung der Quarantäne von Erkrankten und ansteckungsverdächtigen Menschen ist im Bundes-Infektionsschutzgesetz vorgesehen. Mein Statement:
Die Ankündigung der zwangsweisen Durchsetzung der Quarantäne in psychiatrischen Einrichtungen löst zurecht Entsetzen aus. Diese Vorgehen ist scharf zu kritisieren. Denn es handelt sich um einen tiefen Eingriff in die Grundrechte, konkret in Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz (Freiheit der Person) und das gegen Personen, bei denen eine Erkrankung nicht nachgewiesen ist und die auch nicht zwingend Verdachtsfälle sind.
Ich frage mich was das Sozialministerium bewegt diese äußerste Mittel als Drohgebärde in den Raum zu stellen. Es muss doch darum gehen Verständnis für notwendige Schutzmaßnahmen, das heißt in dem Fall für Freiwilligkeit und solidarisches Handeln, zu wecken, anstatt repressive Mittel anzudrohen.
Vor allem aber sollten bei Menschen, die aus dem Ausland zurückkehren oder die Kontakt zu infizierten Personen hatten, doch prioritär Tests durchgeführt werden, anstelle sie pauschal Quarantäne-Maßnahmen zu unterwerfen. Denn es handelt sich hier nicht per se um Erkrankte oder Verdachtsfälle. Dass ein differenziertes Handeln möglich ist, zeigen die Ausnahmeregelungen in der Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende vom 10. April 2020.
Ich fordere von der Regierung Augenmaß und grundrechtswahrendes Handeln auch in schwierigen Zeiten!“