Laut meiner Anfrage zur Unterbringung von Geflüchteten in Sachsen (Parlaments-Drucksache 6/16215) gab es im letzten halben Jahr kaum Verbesserungen in Bezug auf die Wohnsituation. So ist die Zahl der in Sammelunterkünften untergebrachten Schutzsuchenden stabil, die Quote derer, die in eigenen Wohnungen leben, liegt weiterhin bei 65 Prozent. Die Kapazitäten in kommunalen Sammelunterkünften liegen sachsenweit bei 13078 (1. Halbjahr: 13113). Davon stehen insgesamt etwa 70 Prozent leer. Mein Kommentar:
Die Zahlen zur Unterbringung von Geflüchteten in Sachsen zeigen zweierlei: Erstens ist in Sammelunterkünften und in eigens angemieteten Wohnungen genug Platz, um mehr schutzsuchende Menschen aufzunehmen. Auch Sachsen könnte sich bereit erklären, aus Seenot gerettete Menschen aufzunehmen, um dem humanitären Drama im Mittelmeer ein Ende zu bereiten.
Die Zahlen zeigen zweitens aber auch, dass die Wohnsituation Geflüchteter sich nicht verbessert hat. Obwohl die Zahlen der Menschen, die in Sachsen Schutz suchen, weiter sinkt, stagniert die Zahl derer, die in Sammelunterkünften untergebracht werden. Bemerkenswert ist weiterhin die regionale Diskrepanz zwischen den Zahlen: Der Landkreis Bautzen bleibt mit 23 Prozent Schlusslicht bei der dezentralen Unterbringung, während der Anteil im Vogtlandkreis bei 96 Prozent liegt. Im Landkreis Sächsische-Schweiz-Osterzgebirge und in der Stadt Leipzig haben eine große Zahl von Geflüchteten die Wohnungen selbst angemietet.
Wir bleiben dabei: Die Unterbringung von Menschen in Gemeinschaftsunterkünften sollte die Ausnahmen in Notsituationen sein. In der Regel sollen geflüchtete Menschen möglichst schnell in eigene Wohnungen ziehen können. Denn eine eigene Wohnung ist unabdingbare Basis für gleichberechtigte Teilhabe und gelingende Integration. Das Leben in Sammelunterkünften macht auf Dauer krank und leistet Konflikten Vorschub. Der Freistaat sollte die Kommunen ermutigen und in die Lage versetzen, Geflüchtete schnell in eigenen Wohnraum zu bringen. Dafür müssen mehrere Stellschrauben gedreht werden: Eine Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes, die Rücknahme des Erlasses des sächsischen Innenministerium aus dem Jahr 2001, nach dem dezentrale Unterbringung im Asylverfahren eine Einzelfallentscheidung der Unterbringungsbehörden ist, sowie Unterstützung bei der Schaffung bezahlbaren Wohnraums und von Mechanismen, um rassistische Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt zu verhindern.
PM 19.2.2019