Gemeinsam mit den Fraktionen von Grünen und SPD haben wir im Stadtrat die Etablierung weiterer Jugendwohn-Projekte beantragt. In diesen sollen junge Volljährige mit sozialpädagogischer Unterstützung für ein selbstbestimmtes Leben empowert werden:
Seit 2018 haben wir in der Stadt ein modellhaftes Projekt der Jugendhilfe: Das Jugendwohnen des Jugendhaus e.V., angesiedelt in der Bornaischen Str 96/ 98 in Connewitz.
Hier werden junge Menschen, die auf dem regulären Wohnungsmarkt nahezu chancenlos sind, schon einmal wohnungslos waren oder zuhause aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr wohnen können, zum Führen eines eigenen Mietbereiches befähigt. Die Zielgruppe ist mit 18 bis 25 im Alter der so genannten Careleaver, die volljährig geworden Übergangshilfen brauchen um ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Im Jugendwohnen wohnen die jungen Menschen und haben sozialpädagogische Unterstützung zur Seite um mit Herausforderungen der Bürokratie. Amutslagen, Schulden umgehen zu lernen. Und herauszuheben ist, dass die LWB das Projekt mit dem Zurverfügungstellen von Wohnraum erst möglich macht, beim Ausbau kooperierten das städtische Wohnungsunternehmen, der Jugendhaus e.V. und die zukünftigen Nutzer*innen.
Mit der Novelle des Kinder- und Jugendhilfegesetzes wurde die Zielgruppe der jungen Volljährigen gestärkt. Ihnen stehen im Bedarfsfall weiterführende Hilfen zu. Gleichzeitig haben sich – das belegen Sozialreport und diverse andere Statistiken – Problemlagen junger Menschen verfestigt, besonders in bestimmten Sozialräumen unserer Stadt, und enden keineswegs mit der Volljährigkeit. Genau wie der Mangel an bezahlbarem Wohnraum vor jungen Menschen nicht halt macht.
Kurz und gut: Wir wollen das Jugendwohnen in der Tat modellhaft verstehen und seine Ausweitung anstoßen. Dazu bedarf es einen Bedarfs- und Standortanalyse, die wir mit der Neufassung beauftragen. Denn natürlich geht es um eine bedarfsgerechte Ausweitung dort wo es gebraucht wird. Besonders wichtig dabei sind zwei Dinge: Die Beteiligung von Vereinen und Careleaver*innen sowie eine Klärung der Finanzierungszuständigkeit. Diese kann im SGB 8 verortet werden, aber in Grenzfällen kommen auch ambulante Hilfen nach SGB XII infrage.
Wichtig ist, dass es schnell voran geht, wir wünschen uns, dass ein weiteres Projekt 2023/24 an den Start geht und wir dann ab 2025 planvoll ausweiten können.