In der vergangenen Nacht wurde aus Dresden eine Familie abgeschoben. Eine Frau mit acht Kindern wurde von PolizeibeamtInnen für die Abschiebung in den Kosovo abgeholt.
Wie der Sächsische Flüchtlingsrat und die Diakonie in einer Pressemitteilung nun öffentlich gemacht haben, agierte das Innenministerium hier entgegen der Rechtsauffassung von Mitgliedern der Härtefallkommission und gegen den Petitionsausschuss des Landestags.
Hintergrund: Der Familie war vor über einem Jahr als Härtefall anerkannt worden und bekam ein Bleiberecht. Aufgrund einer im Kosovo begangenen Straftat wurde dem Vater das Aufenthaltsrecht abgesprochen, er wurde ausgeliefert, um seine viermonatige Haftstrafe zu verbüßen. Das Innenministerium widerrief gleichsam die Aufenthaltstitel der gesamten Familie. (siehe PM Sächsischer Flüchtlingsrat vom 19.Oktober 2017)
Mein Kommentar:
„Eine derartige Kollektivhaftung, wie sie das sächsische Innenministerium gegenüber den betroffenen Familienmitgliedern aufmacht, ist juristisch fragwürdig. Es hätte unserer Ansicht nach im Ermessen des Ministeriums gelegen, der Mutter und den acht Kindern den Aufenthalt weiter zu gewähren. Vor allem aber vor dem Hintergrund der von Mitgliedern der Härtefallkommission artikulierten Zweifel an dieser Rechtsauffassung wäre hier eine fundierte Prüfung das Mindeste gewesen. Hinzu kommt, dass der Petitionsausschuss sich in dieser Sache gerade an den Innenminister gewendet hatte.
Minister Ulbig dagegen zeigt weiter die harte Hand. Bereits im September 2017 war aus Dresden der große Teil einer armenischen Familie abgeschoben wurden, die Mutter, die krank und reiseunfähig ist, wurde mit einem Kind zurückgelassen. Es muss endlich Schluss sein mit der Willkür das Abschiebeministers Ulbig, der Menschen ohne Rücksicht auf deren Lebenslagen und nun noch ohne Rücksicht auf demokratische Gremien mit dem Besen aus Deutschland auskehren lässt. Als LINKE fordern wir wiederholt, die rigorose Abschiebepraxis zu beenden. Mit einem Antrag fordert die LINKE zudem eine Reform der Härtefallkommission. Wenn die Härtefallkommission sich erneut mit dem Fall befasst hätte, wäre nach unseren Vorstellungen der Regularien der Kommission eine Abschiebung nicht möglich gewesen. Wir hoffen nicht zuletzt, dass sich der Sächsische Ausländerbeauftragte für eine Rückkehr der Familie stark macht.
PM 19. Oktober 2017
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