Hamza ist frei: Erste wichtig Etappe um das Bleiberecht genommen, doch es geht um mehr!

Hamza A. ist frei. Am Freitag, 22. August 2025 konnte er nach über zwei Monaten das Abschiebegefängnis in Dresden verlassen. Dieser Schritt geht auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Leipzig zurück, wonach das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erneut über seinen Asylantrag  entscheiden muss. Hamza A. ist Kurde, er protestierte 60 Tage mit einem Hungerstreik gegen seine Abschiebung und die Inhaftierung. Auch die Linke hatte sich für seine Freilassung, eine medizinische Untersuchung und ein Bleiberecht eingesetzt. Ich hatte ihn bereits am 31. Juli in Abschiebehaft besucht, viele Mitglieder der Partei hatten Solidaritätsaktionen organisiert und an solchen teilgenommen. Mein Statement:

„Wir freuen uns immens über die Freilassung von Hamza. Mein Dank geht auch an die Abschiebehaftkontaktgruppe, die zivilgesellschaftlichen Unterstützungsnetzwerke und den Rechtsbeistand, die für Hamza da waren und seine Geschichte und Forderungen an die Öffentlichkeit trugen, die ihm selbst in Haft verwehrt wurde. Das Urteil des Verwaltungsgerichts bedeute, dass gesetzliche Garantien – hier die Prüfung neue Beweise für das Asylgesuch – gewährt werden – das ist das Mindeste! Hamzas Fall verweist aber auch darauf, dass es Beratungsstellen und Unterstützung im Asylverfahren dringend braucht um Menschen zu ihrem Recht zu verhelfen und ihre Rechte überhaupt wahrzunehmen.

Doch die Zukunft Hamzas, der hier erwerbstätig und verlobt ist, ist nicht sicher. Die Prüfung seines erneuten Asylgesuchs steht aus.
Die Biografie von Hamza A. in der Türkei legt nah, dass seine Flucht aufgrund der drohenden Repressionen und Inhaftierung gerechtfertigt war. Wie Hamza geht es vielen kurdischen Aktivistinnen und Aktivisten, die die Türkei verlassen müssen: Ihre Chance auf Schutz in Deutschland ist gering, obwohl sie massiver staatlicher Verfolgung ausgesetzt sind und keine rechtsstaatliche Behandlung erwarten können. In Niedersachsen droht dem kurdischen Aktivisten Mehmet Çakas derzeit die Abschiebung, obwohl ihm in der Türkei aufgrund seines politischen Engagements lebenslange Haft droht. Dass die Bedrohung von engagierten Kurdinnen und Kurden in vielen deutschen Asylverfahren keine Rolle spielt, offenbart eklatante Leerstellen in den Behörden und eine skandalösen Stillhaltepolitik gegenüber dem Erdoğan-Regime. Das muss sich ändern!

PM 22. August 2025

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