Keine Integrationsleistungen mehr für jene, die keinen erlaubten Aufenthalt haben – diesen Beschluss fassten CDU- und AfD-Fraktion gemeinsam am Montag dieser Woche im Kreistag Bautzen. Noch ist unklar, was konkret dieser Beschluss bedeuten soll. Ich habe hierzu eine Kleine Anfrage eingereicht. Mit Andrea Kubank, Mitglied im Kreistag des Landkreises Bautzen, äußere ich mich:
„In Bautzen haben wir es mit einer seit vielen Jahren hoch umstrittenen Ausländerbehörde zu tun. Ihr Handeln richtete sich immer wieder konkret gegen die Existenzgrundlage geflüchteter Menschen. Ich erinnere daran, dass 2019 erst Gerichte und die Landesdirektion dafür sorgen mussten, dass Kinder ausreisepflichtiger Eltern wieder Sozialleistungen beziehen können. Bautzen hat seit Jahren die niedrigste Quote bei der dezentralen Unterbringung Geflüchteter und erteilt seit genauso langer Zeit so gut wie keine Aufenthaltserlaubnisse für das, was Integration genannt wird. Der § 25 b Aufenthaltsgesetz ist eine sehr hochschwellige Möglichkeit für geduldete Menschen, ihre Integrationsleistungen mit einem Aufenthaltsrecht anerkennen zu lassen. Also genau die Personengruppe, die die schwarz-blaue Mehrheit im Kreistag von Integrationsleistungen ausschließen will. Während unter anderem mit dem Chancen-Aufenthalt die Schwelle für solche Bleiberechtsregelungen bundesweit niedriger gesetzt wird, geht Bautzen einen beschämend anderen Weg.“
Juliane Nagel stellt für die sächsische Ebene fest:
„Ich appelliere an Innenministerium und Landesdirektion, mit dem kompletten Instrumentenkasten von der Fachaufsicht bis zur direkten Intervention per Erlass, dem Handeln in Bautzen endlich Einhalt zu gebieten. Auch auf Landesebene ist unter anderem durch Beschwerden aus der Zivilgesellschaft bekannt, was sich in Bautzen abspielt. Schlimmer noch, mit Landrat Udo Witschas wird offen und ohne Scheu die Brücke zwischen CDU und AfD immer weiter befestigt. Klebstoff ist der Hass auf Geflüchtete. Hass, der sich dann auch gegen ihre Wohnorte richtet, wie zuletzt gegen das als Gemeinschaftsunterkunft geplante Spreehotel in Bautzen.
Schutzsuchende müssen nicht nur vor rassistisch-physischer Gewalt, ausgeübt von Nazis, geschützt werden. Es gilt, sie auch vor rassistisch-institutioneller Gewalt, ausgeübt durch die Ausländerbehörde Bautzen, zu schützen. Um das freigedrehte Landratsamt auch mittels Gerichten wieder einzufangen, braucht es eine starke Zivilgesellschaft. Ein Sozialministerium kann hier weiter seinen Beitrag leisten und Fördermittel intensivieren.“
PM 14. Dezember 2022