Vor fünf Jahren begründete Bundeskanzlerin Angela Merkel mit der Formulierung „Wir schaffen das“, warum die Bundesrepublik ihr in der Dublin-Verordnung verankertes Selbsteintrittsrecht für Asylverfahren wahrnehmen und zahlreiche Menschen aufnehmen würde, die nach Europa geflüchtet waren. Im Laufe der Zeit kamen knapp 70.000 Menschen auch nach Sachsen, die meisten davon leben heute nicht mehr hier. Ich resümiere nach besagten fünf Jahren:
Sachsens CDU hat Angela Merkels Akt der Vernunft stets hart kritisiert und so Wasser auf die Mühlen derer gegossen, die 2015 vor Asylunterkünften aufmarschierten. Eine harte Hand bei Abschiebungen, die Schaffung einer eigenen Abschiebehafteinrichtung, lange Aufenthaltszeiten in der Erstaufnahme und zahlreiche bürokratische Hürden für Menschen, die ein Bleiberecht erlangen wollen, gehören zur traurigen Bilanz der vergangenen fünf Jahre. Sachsen hat bei den Innenministerkonferenzen wiederholt darauf gedrungen, Abschiebungen auch in kriegsgeschüttelte Länder wie Afghanistan oder Syrien wieder zuzulassen. Immer wieder wurden bei Abschiebungen Familien getrennt, erwerbstätige und auch schwer erkrankte oder beeinträchtigte Menschen brutal aus ihrem Leben gerissen.
Auf der anderen Seite stehen Errungenschaften, die das kleine Integrationsministerium zwischen 2014 und 2019 erreichen konnte. Positiv hervorzuheben sind Verbesserungen etwa bei Sprachkursen und Bildungszugängen für Geflüchtete ohne Schulabschluss sowie die Förderung von Integrationsprojekten der Zivilgesellschaft durch die Förderrichtlinie „Integrative Maßnahmen“.
Ich wünsche mir von der Regierung mehr Engagement für die Aufnahme Geflüchteter, wenn es die humanitäre Situation erfordert – so wie derzeit in Griechenland. Seit Anfang des Jahres drängen wir darauf, Schutzsuchende aus den Elendslagern auf den griechischen Inseln aufzunehmen. Passiert ist bisher nichts, obwohl die Koalition signalisiert hat, 70 Personen aufnehmen zu wollen. Wir fordern ein Landesaufnahmeprogramm für 500 Geflüchtete, wie Thüringen und Berlin es vorleben.
Nötig sind auch ein Integrationsgesetz, wie wir es vorgeschlagen haben, sowie eine einheitliche, integrationsfreundliche Entscheidungspraxis der örtlichen Ausländerbehörden. Das betrifft etwa die Duldung von Menschen, die in einer Ausbildung sind oder Arbeit haben. Mehr Engagement für eine bessere gesellschaftliche Teilhabe von Geflüchteten, gegen Rassismus und Diskriminierung sowie für ein Bleiberecht für diejenigen, die in unserer Mitte leben, lernen und arbeiten, das ist die Aufgabe der nächsten fünf Jahre.