Faktisch kein verfügbarer Wohnraum für Bedürftige in Leipzig – es braucht einen Masterplan!

Laut eine Anfrage der Linksfraktion im Stadtrat zu Leipzig gibt es für Sozialleistungsempfänger*innen und Hilfebedürftige kaum noch verfügbare Wohnungen, die dem Kostenrahmen der Kosten der Unterkunft (KdU) entsprechen. Besonders bei großen Haushalten ab vier Personen sowie in bestimmten Stadtteilen geht die Zahl gen Null (https://gleft.de/5TQ). Damit hat sich die Mangellage im Vergleich zur Datenerhebung im Jahr 2023 weiter verschärft (ab Seite 24: gleft.de/5TS).

Die Zahl der verfügbaren, KdU-fähigen Wohnungen wird über die VALUE-Marktdatenbank gewonnen. Es ist davon auszugehen, dass nicht alle dieser Wohnungen auch wirklich zur Verfügung stehen oder an die Zielgruppe vermietet werden. Derweil bekommen Betroffene regelmäßig Kostensenkungsaufforderungen, die nach sechs Monaten zur Kürzung der Leistungen führen können. Eine Folge sind Mietschulden und der notgedrungene Umzug. Trotzdem argumentiert die Stadt in ihrer Antwort gegen ein anderes Verfahren zur Ermittlung angemessener Unterkunftskosten sowie eine vorfristige Erhöhung der KdU.

Mein Statement:

„Dass es an bezahlbarem Wohnraum mangelt, ist keine Neuigkeit. Für diejenigen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind – neben Bürgergeldempfänger*innen auch Leistungsberechtigte der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im SGB XII – wird die Luft immer dünner, das sehen wir schwarz auf weiß. Trotzdem verschickt das Leipziger Jobcenter Kostensenkungsaufforderungen, wenn die Mietkosten die KdU-Sätze überschreiten. Infolge dessen müssen die Betroffenen aus der eigenen Tasche müssen draufzahlen und geraten im schlimmsten Fall in einen Schuldenstrudel. Der Umzug in eine Wohnung, die den KdU-Richtwerten entspricht, ist faktisch unmöglich, wie unsere Anfrage aufzeigt.

Wir fordern Stadt und Jobcenter auf, Kostensenkungsaufforderungen zu unterlassen und in diesen Fällen die tatsächlichen Wohnkosten zu übernehmen. Das würde auch erheblichen Verwaltungsaufwand sparen, der mit Widerspruchs- und Klageverfahren verbunden ist. Die dramatische Lage im bezahlbaren Wohnungssegment muss endlich in die Ermittlung der angemessenen Kosten einfließen, die KdU müssen erhöht werden. Das von der Stadt immer wieder vorgebrachte Argument, dass damit das Mietniveau steige, ist zwar richtig, hilft den Betroffenen aber nicht.

Mittelfristig braucht es einen noch engagierteren sozialen Wohnungsbau durch mehr Fördermittel und passende Förderbedingungen durch den Freistaat Sachsen. Die Lücke zwischen Bedarfen – etwa 2200 Sozialwohnungen im Jahr – und den tatsächlich fertiggestellten – nicht mal 200 im Jahr – ist zu groß. Nur ein Bruchteil der fertig gestellten mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen in Leipzig hat dabei eine kostenangemessene Miete. Das muss sich ändern!“

PM 26. November 2024

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