Die Punkband „Dr. Ulrich Undeutsch“ hat einen ersten Erfolg gegen das Landesamt für Verfassungsschutz erzielt. Gestern wurde bekannt, dass das Verwaltungsgericht Dresden am 26. Juli 2019 einem Eilantrag der Band stattgegeben hat (Beschluss AZ 6 L 447/ 19). Die Band darf nun nicht mehr im Verfassungsschutzbericht 2018 als „linksextremistisch“ erwähnt werden. Bis zur endgültigen Entscheidung in der Hauptverhandlung müssen alle entsprechenden Passagen im aktuellen Verfassungsschutzbericht geschwärzt oder entfernt werden.
Der Inlandsgeheimdienst hatte die Band nicht nur im aktuellen VS-Bericht als „linksextremistisch“ benannt, sondern gemeinsam mit zehn weiteren Gruppen und einem Veranstalterkollektiv auf einer Übersicht „Linksextremistische Bands in Sachsen“ publiziert.
Mein Statement:
Ich freue mich sehr über dieses Urteil. Es stärkt die Grundrechte, explizit die Freiheit der Kunst, und zeigt dem Landesamt für Verfassungsschutz klare Grenzen auf! Das Gericht hält explizit fest, dass die Erwähnung durch den Geheimdienst das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt und sich „abträglich auf ihr Bild in der Öffentlichkeit“ auswirkt. Zumal der VS darauf verzichtet hat, die behauptete Verfassungsfeindlichkeit von „Dr. Ulrich Undeutsch“ in irgendeiner belastbaren Form zu begründen.
Das Urteil zeigt, dass es sich lohnt, sich gegen die ungerechtfertigte Stigmatisierung durch staatliche Behörden zu wehren. In den vergangenen Wochen wurden mehrfache Auftritte von Bands, die auf der oben genannten Liste des Verfassungsschutzes (VS) stehen, durch Ordnungsbehörden eingeschränkt oder gar untersagt, wie zum Beispiel in Zettlitz im Landkreis Mittelsachsen).
Die aktuelle Entscheidung zeigt, auf welch dünnem Eis sich der VS bewegt, wenn er scheinbar willkürlich Negativurteile über Akteure verbreitet und damit deren Grundrechte einschränkt! Das Urteil sollte sowohl die betroffenen Künstler*innen als auch Veranstalter*innen ermutigen, sich nicht durch willkürliche Maßnahmen einschüchtern zu lassen.
PM 02. August 2019
Foto: PM Cheung