Erste Details zur polizeilichen Drohnen-Flotte bekannt: Risiken und Überwachung vermeiden!

Die sächsische Polizei setzt immer häufiger unbemannte Drohnen ein und rüstet parallel die eigene „Drohnenabwehr“ auf. Das ist das Ergebnis aktueller Kleiner Anfragen der Fraktion Die Linke zur Nutzung von „unbemannten Luftfahrtsystemen“, wie sie offiziell heißen.  Unser Statement:

Rico Gebhardt, innenpolitischer Sprecher:
„Die polizeiliche Drohnenflotte wurde zuletzt stark vergrößert und hat sich mit insgesamt 44 Geräten gegenüber dem Vorjahr fast verdoppelt (Drucksache 8/1010). Es handelt sich um die größte Beschaffungsaktion, seit 2009 erstmals im Freistaat eine Polizei-Drohne aufstieg. Auch die Zahl der Pilotinnen und Piloten ist gewachsen: 74 Bedienstete dürfen die Fluggeräte bedienen, eine Versechsfachung in zwei Jahren. Nur bei der Polizeidirektion Dresden gibt es noch keine sogenannten Bedienungsberechtigten.

Im Laufe des Jahres 2024 stiegen die Drohnen mehr als 240mal auf, zusammen kommen sie auf mehr als 24.000 Flugminuten (Drucksache 8/1011) – das doppelte Pensum des Vorjahres. Typische Einsatzgebiete sind Verkehrsüberwachung und Unfallaufnahme (14), Tatortdokumentation (13 Einsätze), die Untersuchung von Brandstellen (12) und Unterstützung bei der Vermisstensuche (11). Zudem wurden Drohnen zuletzt vermehrt eingesetzt zu verdeckten Observationen (mindestens 19mal) sowie zur Begleitung von Durchsuchungen (14) und Festnahmen (9). Hier ist der Nutzen klar nachvollziehbar.“   

Verzeichnet sind aber auch Überwachungsflüge bei sechs Versammlungen sowie bei insgesamt 28 Fußball-Events. Zum Vergleich: 2023 tauchten Drohnen bei zehn, 2022 sogar nur bei zwei Spielen auf. Dazu erklärt die Leipziger Landtagsabgeordnete Juliane Nagel:

„Auffällig ist, dass mit 21 Einsätzen besonders der Leipziger Fußball im Fokus steht. Der Grund erklärt sich anhand der vorgelegten Daten nicht. Es ist bisher auch keine Strategie erkennbar, wie die Polizei ihre Drohnen so nutzen will, dass sie der öffentlichen Sicherheit bestmöglich zugutekommen. Es handelt sich um Überwachungsmaßnahmen, in die praktisch alle Anwesenden hineingeraten können, also auch die vielen unbescholtenen Fans. Ungefähr ein Drittel der Gesamtflugzeit diente zuletzt nicht dem Einsatz, sondern neben Übungen auch dem Abfilmen einer ,polizeilichen Sportveranstaltung‘ oder der ,polizeiinternen Dokumentation‘ – wohl ein anderes Wort für PR-Arbeit.

Im Jahresverlauf wurde mehr als ein Dutzend der vorhandenen Geräte offenbar gar nicht aktiv genutzt. Das hat einen einfachen Grund: Die meisten Neuanschaffungen wurden bezahlt aus einem Haushaltstitel, der gedacht ist ,zur Abwehr von unbemannten Flugsystemen mit technischen Mitteln‘. Offenbar gehören 14 Drohnen zur Polizei-eigenen ,Drohnenabwehr‘, zu der auf unsere Anfrage hin nun erstmals nähere Angaben gemacht wurden (Drucksache 8/983). Demnach wurde zuletzt die Erkennung von Fluggeräten erprobt. Das System kam 25mal zum Einsatz, etwa infolge einer Drohnensichtung über einem Areal der Chemnitzer Bereitschaftspolizei.

Etwaige ,Abschüsse‘ sind nicht verzeichnet – und bei der Beantwortung unserer Anfragen bleibt offen, mit welcher Methode man Fluggeräte abwehren will. Ich hoffe, dass die Idee nicht darin besteht, andere Drohnen einfach zu rammen. Unkontrollierte Abstürze bedeuten ein unverantwortliches Verletzungsrisiko für Menschen.“

PM 21. Februar 2025

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