Das Innenministerium sieht keine Notwendigkeit, russische Desertierte sowie Kriegsdienstverweigerinnen und Kriegsdienstverweigerer stärker zu schützen. Dieser Auffassung schloss sich der Innenausschuss heute mehrheitlich an. Die Linksfraktion hatte beantragt, dass die Staatsregierung auf der Bundesebene beispielsweise für humanitäre Visa eintreten solle (Drucksache 7/11083). Diese könnten russische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger dann in einer der deutschen Botschaften beantragen und im Falle des Erhalts nach Deutschland einreisen. Es wurden bereits 80 Menschen aus Russland, die Gewalt und staatliche Repression befürchten müssen, nach Sachsen zugewiesen. Rechtsgrundlage ist § 22 Aufenthaltsgesetz, der die Aufnahme aus humanitären Gründen oder bei völkerrechtlichen Interessen vorsieht. Mein Kommentar:
„Die Einreise in die EU verläuft für diejenigen Menschen aus Russland, die vor dem Angriffskrieg des Putin-Regimes geflohen sind, nicht immer einfach. Die baltischen Staaten haben verdeutlicht, dass sie keine russischen Schutzsuchenden empfangen möchten. Viele Geflüchtete sitzen noch in Anrainerstaaten Russlands fest. Umso begrüßenswerter ist es, dass über das Instrument des § 22 Aufenthaltsgesetz bereits erste Menschen aus Russland Aufnahmezusagen erhalten haben.
Die Bundesinnenministerin hatte vor geraumer Zeit Hoffnung gemacht, dass diejenigen, die sich Putins Krieg entziehen, Wege in Sicherheit geebnet bekommen würden. Passiert ist wenig, im Gegenteil: Nun tritt auch die Bundesrepublik bei der Visa-Vergabe auf die Bremse. Menschen, die nicht von den Schlägertruppen Putins zur Front geschickt werden wollen, sollten eine Option haben, zu entkommen. Jeder russische Mann und jede russische Frau, der oder die Kriegsdienst verweigert, hilft der Ukraine indirekt bei der Landesverteidigung. Es ist wünschenswert, dass die Bundesrepublik ihnen und unkompliziert Aufnahme und Schutz gewährt. Es braucht auch sächsischen Druck für die notwendige Bewegung im Bund. Ein einfaches Nein ist unbefriedigend.“
PM 24. November 2022