Im folgenden möchte ich die Pressemitteilung der Kanzlei Eisenbahnstraße dokumentieren, in der es um die einstweilige Verfügung gegen „Compact“ geht:
Mit einer Entscheidung vom 03.05.2021 untersagt das Landgericht Leipzig dem Compact-Magazin einstweilig die falsche Berichterstattung über die sächsische Landtagsabgeordnete Juliane Nagel (DIE Linke).
Seit mehreren Wochen thematisiert das Compact-Magazin strategisch vermeintliche linke Straftaten im Rahmen seiner Veröffentlichungen. Dabei werden auch immer wieder Personen, die weder Beschuldigte noch in irgendeiner Art und Weise mit den vermeintlichen Taten in Verbindung stehen, durch das Compact-Magazin mit diesen in Verbindung gebracht, um ein „linkes Netzwerk“ herbeizuschreiben, welches angebliche linke Straftäter unterstütze.
Mit einem Beitrag über die sächsischen Landtagsabgeordnete Juliane Nagel (DIE Linke) versuchte das Compact-Magazin eine Verbindung zwischen der Abgeordneten und einem Beschuldigten herzustellen und Frau Nagel damit in die Nähe von mutmaßlichen Straftaten zu rücken. Ziel dieser infamen Strategie ist die Diffamierung und Delegitimation linker parlamentarischer Politik.
Mit Beschluss vom 03.05.2021 untersagte das Landgericht Leipzig dem Compact-Magazin nunmehr, diese Behauptungen über unsere Mandantin zu verbreiten. Dem Compact-Magazin ist es nicht gelungen, die in ihrem Beitrag als Tatsachen dargestellten Verbindungen von Frau Nagel zu Beschuldigten zu belegen. Vielmehr wurde offenbar, dass das Compact-Magazin Gerüchte und Informationen vom Hören-Sagen in ihren Veröffentlichungen über unsere Mandantin als Tatsachen darstellt. Eine beliebte Strategie von politischer Meinungsmache. Besonders interessant im Fall unserer Mandantin ist, dass sich das Compact-Magazin nicht nur eidesstaatlicher Versicherungen von Personen der rechten Szene, eine davon ein verurteilter Gewalttäter, bedient, sondern auch angibt, das habe ein namentlich benannter Ermittler des LKA Sachsen bestätigt – eine Behauptung, der das Landgericht Leipzig wenig Glaubhaftigkeit zumisst.
„Die Verteidigung im Verfahren um Lina E. hat bereits mehrfach gegenüber der Generalbundesanwaltschaft und dem sächsischen Datenschutzbeauftragten moniert, dass Daten über die Beschuldigten in diesem Verfahren durch das LKA Sachsen durchgestochen werden. Jetzt haben wir sogar die Information, dass sich das Compact-Magazin, neben der WELT das Medium, das am aggressivsten Ermittlungsergebnisse aus dem Verfahren gegen Lina E. veröffentlicht, sich auf Beamte des LKA Sachsen bezieht und diese sogar namentlich benennt.“ teilt Rechtsanwalt Alexander Hoffmann mit. Rechtsanwalt Jonas Runge ergänzt „Die Entscheidung des Landgerichts Leipzig ist ein starkes Signal der sächsischen Justiz, dass eine haltlose Diffamierung von rechts nicht widerspruchslos hingenommen werden muss.“
Unsere Mandantin Juliane Nagel ist erleichtert über diesen Erfolg gegen die gegen sie gefahrene Diffamierungskampagne:
„Die erste Etappe gegen die Lügenpropaganda des Compact-Magazins ist geschafft. Das rechte Blatt hat in den letzten Tagen eine regelrechte Hetzkampagne gegen mich angestoßen, wohl um seine Verkaufszahlen zu steigern. Ihre Lügen basieren auf zweifelhaften Aussagen von verurteilten Neonazis. Es zeigt sich wieder mal, dass es sich lohnt gegen die Stimmungsmache von Faschisten vorzugehen.“