Vor genau einem Jahr, am 4. November 2024, hat Die Linke im Bundestag die Mietwucherapp gestartet. Damit können Miethaushalte auf schnellem Wege prüfen, ob ihre Miete gemäß geltender gesetzlicher Regelungen zu hoch ist. Wird die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent überschritten, handelt es sich vermutlich um eine unzulässige Mietpreisüberhöhung. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeldern belangt werden. Bei einer Überschreitung des Mietspiegels um mehr als 50 Prozent liegt sogar ein Verdacht auf eine Straftat nach § 291 StGB vor.
Viele Städte haben seitdem begonnen, die Fälle systematisch zu erfassen und zu prüfen. Zuletzt wurde in Berlin ein Bußgeld von 26.000 Euro erlassen, nachdem eine Vermieterin jahrelang eine Miete kassiert hatte, die 190% über dem Mietspiegel lag. Auch in Leipzig arbeitet das zuständige Sozialamt seit der vermehrten Meldung überhöhter Mieten engagiert an der Ahndung eingegangener Meldungen.
Anlässlich des einjährigen „Jubiläums“ haben wir einen Blick auf aktuelle Zahlen für Leipzig geworfen.
„Bis Ende Oktober wurden in der Stadt 1346 solcher Verdachtsfälle über die App registriert. Bei erfolgreicher Ahndung dieser Fälle könnten monatlich insgesamt 219.295,65 Euro Miete eingespart werden. Diese Zahlen zeigen: Mietwucher und überhöhte Mieten sind kein ‚Kavaliersdelikt‘, sondern ein massives Problem – auch in unserer Stadt. Die Mietaufwärtsspirale setzt viele Leipzigerinnen und Leipziger unter massiven Druck, immer mehr Menschen müssen immer größere Teile ihres Einkommens für die Miete ausgeben, hinzu kommen stetig steigende Lebenshaltungskosten. Mietwucher ist ein zusätzlicher Treiber für das gesamtstädtische Mietniveau. Damit muss Schluss sein!
Im Mai konnten wir mit einem Stadtratsbeschluss (https://gleft.de/6nL) einen wichtigen Teilerfolg im Kampf gegen Mietwucher erzielen, indem ein Verfahren für die Verfolgung von Mietpreisüberhöhung und Mietwucher sowie Maßnahmen zur Unterstützung von Betroffenen auf den Weg gebracht wurden. Inzwischen ist ein halbes Jahr vergangen, im Sozialamt wurden eine Stelle und ein Verfahren für die Bearbeitung der Verdachtsfälle eingerichtet. Mit einer Stadtratsanfrage (https://gleft.de/6nM) wollen wir den aktuellen Stand der Dinge erfahren: Wie kommt die Stadtverwaltung mit der Bearbeitung voran? Wann können wir mit ersten Bußgeldverfahren rechnen?
Eins ist klar: Angesichts der Vielzahl von Mietwucher-Meldungen muss die personelle Ausstattung des Sozialamts verbessert werden. Nur so kann die rechtswidrige Profimaximierung mit dem Allgemeingut Wohnraum wirksam unterbunden werden. Dafür wird die Linke weiter Druck machen.“
Elisa Gerbsch & Jule Nagel, 4.11.2025