Die Lage ist mehr als dramatisch! 973 Menschen liegen aktuell in Sachsen mit Covid-19 auf Normalstationen, weitere 256 Patient*innen müssen auf Intensivstationen behandelt werden. Das Sozialministerium prognostiziert für diese Woche das Erreichen der „Überlastungsstufe“ (1300 Betten mit Covid-19-Patient*innen auf Normal- und 420 auf Intensivstationen belegt). Sachsen ist zudem mit 57 % Geimpften weiter bundesweites Schlusslicht bei den Impfungen.
Ab dem 8.11.2021 gilt in Sachsen eine neue Corona-Schutz-Verordnung (download). Im Vorfeld der neuen Verordnung wurde viel über das 2G-Modell diskutiert, mit dem der Zugang zu bestimmten Einrichtungen nur noch für Genesene und Geimpfte erlaubt wird. Nicht geimpfte Personen – ausgenommen die, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und unter 16 Jahre alt sind – können so aus bestimmten Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ausgeschlossen werden. Dies ist umstritten und kann als faktische Impfpflicht verstanden werden. In der neuen Verordnung gilt das 2G-Modell beim Zugang zu Restaurants, Gaststätten, Kneipen, Bars, Diskotheken, Clubs sowie im Innenbereich aller Kultur-, Freizeiteinrichtungen, Veranstaltungen und Feste. Auch Großveranstaltungen wie Fußballspiele sind betroffen.
Ich befürworte die 2G-Regelung ausdrücklich. Wer sich solidarisch und verantwortungsvoll verhält, darf nicht benachteiligt werden. Wer sich nicht impfen lassen will, muss Einschränkungen hinnehmen, denn es geht dabei um den Gesundheitsschutz vieler. Die Impfung ist ungefährlich und derzeit die einzige Möglichkeit sich und andere effektiv vor der Covid-19-Infektion, die tödlich sein kann, zu schützen.
Aufgrund der Infektionsgefahr von Geimpften, die zwar eindeutig geringer ist als die von Nicht-Geimpften, plädiere ich allerdings für ein 2G-Plus-Modell, das kostenfreie Test auch für Genesene und Geimpfte vorsieht. Dafür sollte die kostenfreie Test-Infrastruktur wieder an den Start gebracht werden. Wenn das der Bund nicht leisten will, muss das Land einspringen.
Auch Tests im Arbeitsbereich müssen verpflichtend und kostenfrei sein, genau wie Homeoffice nicht nur eine Empfehlung bleiben darf, sondern dort zum Standard werden muss, wo es möglich ist.
2G soll im Umkehrschluss aber auch einen einschränkungsfreien Betrieb der betroffenen Einrichtungen bedeuten. Das heißt: Keine Mindestabstände und z.B. beim Tanzen keine Maskenpflicht. Davon haben nicht nur die Besucher*innen der Angebote etwas, sondern ganz existenziell auch die Anbieter*innen bzw. Betreiber*innen. Diese müssen in die Lage versetzt werden die Nachweise über Genesung, Impfung und Testung auch zu kontrollieren, z.B. durch finanzielle Zulagen, zudem müssen die Ordnungsbehörden kontrollieren und sanktionieren.
Mit den Einschränkungen muss zwingend die Ausweitung und Verlängerung der Impfangebote sein. Die mobilen Impfteams sind bis dato bis zum 31.12.2021 limitiert. Sie lösten im September die Impfzentren ab. Statt bisher 30 Impfteams in Sachsen werden mindestens 50 gebraucht. Die Stadt Leipzig ist hier mit vier Teams gut aufgestellt, bräuchte aber fünf. In den Landkreisen sieht es noch viel trüber aus. Im Vogtland gibt es beispielsweise nur zwei solcher Teams, obwohl die Wege viel länger sind und derzeit auch die so genannten „Booster-Imfpungen“ für die besonders gefährdeten Personen anstehen. Der Einsatz von Impfteams muss jetzt über den Jahreswechsel verlängert und auch Personal und Infrastruktur gesichert werden.
Es braucht unverzüglich klare Priorisierungen: Wenig Einschränkungen für die Geimpften, kostenfreie Testmöglichkeiten für alle und ausreichend Impfmöglichkeiten vor allem außerhalb der Großstädte.
Die Lage ist ernst.