Ich habe erneut bei der Staatsregierung nachgefragt (Drucksache 7/13729), ob diese in Sachsen Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt identifiziert und es den betroffenen Kommunen per Rechtsverordnung ermöglichen wird, den Mietenanstieg zu dämpfen. Bereits im September 2021 hatte die Stadt Leipzig die Bestimmung eines angespannten Wohnungsmarktes nach § 201a Baugesetzbuchbeim Freistaat beantragt. Sie will es gemäß § 250 Baugesetzbuch verbieten dürfen, Miet- in Eigentumswohnungen umzuwandeln. Die Stadt Dresden hat mit Schreiben vom 23. Mai 2023 ebenfalls bekundet, dass eine solche Umwandlungsverordnung für das gesamte Stadtgebiet erforderlich ist (Drucksache 7/13473).
Laut der Antwort des Regionalministeriums beabsichtigt die Staatsregierung allerdings nicht, den Städten Leipzig und Dresden diese Instrumente zu gewähren. Ich kommentiere:
„Aus der Sicht des CDU-geführten Regionalministeriums gibt es weder in Dresden und Leipzig einen angespannten Wohnungsmarkt. Ich habe kein Verständnis für diese Einschätzung – zumal die Daten, nach denen der Freistaat geprüft hat, von Ende 2021 stammen und also veraltet sind. Die Regierung kann sich nicht auf ein realistisches Bild der Bevölkerungs- und Mietenentwicklung stützen.
Absurd ist der Umstand, dass die Kriterien für die Feststellung des angespannten Wohnungsmarkes laut Baugesetzbuch dieselben sind wie diejenigen in § 556d BGB, der die Mietpreisbremse regelt. Diese Kriterien erfüllen Leipzig und Dresden, was die Staatsregierung auch zugesteht – erfüllt sind ebenso die Voraussetzungen für die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen und für soziale Wohnraumförderung. Hier sehe ich großen Erklärungsbedarf!
Die Staatsregierung hat sich nicht mal die Mühe gemacht, weitere Indikatoren für eine mögliche Umwandlungsverordnung zu prüfen. Die Stadt Leipzig hatte schon 2022 ein Gutachten anfertigen lassen, in dessen Ergebnis eine Umwandlungsverordnung klar empfohlen wurde. Die Staatsregierung muss ihre Blockade aufgeben und anhand aktueller Wohnungsmarktdaten sowie weiterer fachlicher Kriterien erneut prüfen! Sie muss Miethaushalte schleunigst vor Eigenbedarfskündigungen schützen. Das Geschäft mit Wohnungen als Kapitalanlage muss begrenzt werden!“
PM, 24. Juli 2023