Eine Woche nach der Beschlussfassung über den sächsischen Doppelhaushalt kündigt die CDU-Fraktion an 50 Millionen Euro mehr für die Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden ausgeben zu wollen. Entsprechende Anträge der Linksfraktion waren von der Regierungskoalition in der vergangenen Woche abgelehnt worden
Zu Pressemeldungen, denen zufolge CDU-Fraktionschef Frank Kupfer anlässlich der Klausurberatung seiner Fraktion einen um 50 Millionen Euro höheren Finanzbedarf für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Sachsen sieht als im Landeshaushalt veranschlagt worden ist, erklärt Juliane Nagel, Sprecherin für Flüchtlings- und Migrationspolitik der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:
Gerade erst hat die CDU/SPD-Koalition einen Antrag der Linksfraktion abgelehnt, mit Blick auf die zu erwartenden höheren Flüchtlingszahlen und die Unterfinanzierung der Kommunen bei ihrer praktischen Integrationsaufgabe die Haushaltsmittel und insbesondere die Pro-Kopf-Pauschale entsprechend zu erhöhen.
Nun tut man überrascht und kündigt einen Nachschlag an.
Dies zeigt einmal mehr, dass DIE LINKE in Sachsen auch beim Thema Asyl eine realistische Politik im Interesse der Geflüchteten und der Bevölkerung macht, während vor allem die CDU und ihr Innenminister Ulbig abseits der Realität vor sich hin wursteln – auf Kosten der Bevölkerung und der Geflüchteten.
Hintergrund:
Das Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge hat am 7. Mai die Prognose für die im Jahr 2015 erwarteten Asylsuchenden erhöht. Demnach wird mit 400.000 Menschen gerechnet, die in Deutschland Zuflucht suchen könnten. Nach dem Königssteiner Schlüssel kämen 20.000 davon nach Sachsen. Mit dieser Zahl war die Linksfraktion auch in die Haushaltsverhandlungen gegangen und hatte zudem eine Erhöhung der Unterbringungspauschale von 6000 Euro auf 9000 Euro pro Person und Jahr sowie die Entlasung der Kommunen bei den Kosten für Gesundheit, Schwangerschaft und Geburt gefordert. CDU/ SPD hatten die Zahl von 15.300 Asylsuchenden gesetzt und an einer Anhebung der Pauschale auf 7600 Euro festgehalten. Aus der Pauschale nach § 10 Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz werden Kosten für Aufnahme, Unterbringung und soziale Leistungen refinanziert.