Betroffene und Kommunen mit Mietwucher-Problem allein gelassen: Landtag lehnt Linke-Vorstoß ab

Mieten sind ordnungswidrig, wenn sie die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent überschreiten. Das Wirtschaftsstrafgesetz sieht dafür ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vor. Liegt die Miete gar 50 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, handelt es sich um eine Straftat. Mit einem Antrag forderte die Linksfraktion gestern Abend im Landtag, Mietpreisüberhöhungen und Mietwucher zu stoppen (Drucksache 8/4543). Die Kommunen sollen diese Delikte wirksam verfolgen können. Dazu sollen Personalstellen geschaffen und ein „kommunaler Mietenmelder“ bei den Landkreisen und Kreisfreien Städten eingerichtet werden, an den sich Miethaushalte wenden können. Mein Statement:

„9 Quadratmeter für 305 Euro – das sind 34 Euro pro Quadratmeter. Solche Inserate sind in Leipzig leider kein Ausnahmefall mehr. Hier wird schamlos die Not von Menschen ausgenutzt, die dringend Wohnraum brauchen. Während die Mieten weiter durch die Decke schießen und der soziale Wohnungsbau kaum vorankommt, verschärft sich das Problem Tag für Tag. Leipzig ist kein Einzelfall: Auch in Dresden und selbst im Umland der Großstädte beobachten wir diese Entwicklung. Im Landkreis Nordsachsen stiegen die Mieten zuletzt sogar stärker als in Leipzig oder Dresden.

Hohe Mieten treffen zuerst einkommensarme Menschen, aber längst auch die Mittelschicht. Wenn neben der Miete auch noch Heizen, Lebensmittel, Mobilität, Kita-Beiträge oder Schulessen teurer werden, dann ist der Alltag kaum mehr zu bezahlen. Mieten steigen nicht aufgrund von Naturgesetzen, sondern sie werden erhöht, oft auch jenseits dessen, was erlaubt ist. Wie groß das Problem ist, zeigt die Mietwucher-App der Linken: In 23 Städten können Mieterinnen und Mieter schnell prüfen, ob ihre Miete überhöht ist. Bis Ende Oktober wurden in Leipzig 1.346 Verdachtsfälle gemeldet.

Die Verfolgung solcher Fälle ist anspruchsvoll. Kommunale Ämter müssen ermitteln, also begehen, Zeuginnen und Zeugen befragen, vermessen, die Wohnungsausstattung prüfen. Das Leipziger Sozialamt veranschlagt 18 Stunden pro Fall, bis ein begründeter Verdacht an Bußgeldstellen oder Staatsanwaltschaften abgegeben werden kann. Die Stadt stellt sich der Aufgabe: Das Sozialamt hat Verfahren und Informationsstrukturen geschaffen, damit Betroffene schneller zu ihrem Recht kommen. Das lohnt sich: Wird ein Verstoß nachgewiesen, muss die Miete gesenkt und zu viel gezahlte Miete erstattet werden. Das erfordert aber einen langen Atem sowie engagierte, gut ausgestattete kommunale Stellen. Die Mieterinnen und Mieter brauchen Mut, sich mit Unternehmen anzulegen, die skrupellos Profite maximieren. Der Freistaat muss helfen – personell, durch die Übernahme von Prozessrisiken, die Einrichtung kommunaler Mietenmelder und eine Informationskampagne, die Betroffene stärkt. CDU, SPD, BSW und AfD lassen die Miethaushalte und Kommunen allerdings mit dem Mietwucher-Problem alleine.“

PM 04. Dezember 2025

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