Die Verpflegungssätze in den sächsischen Gefängnissen sind im Vorjahr trotz allgemeiner Preissteigerungen teils gesunken. Die Vergütung für arbeitende Gefangene wurde nicht erhöht: Die Anpassung von 9 auf 15 Prozent des Durchschnittslohns, die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtsurteils 2023 zur Jahresmitte fällig wäre, nimmt Sachsen erst im kommenden Jahr in Angriff. Das zeigen Antworten auf meine Anfragen zu Verpflegungssätzen (Drucksache 8/2874) und Arbeitsentgelten (Drucksache 8/2878). Mein Statement:
„Auch Gefangene haben Menschenrechte! Zu wenig und schlechtes Essen sowie zu niedriger Arbeitslohn – das sind die Hauptbeschwerden, die mich von Gefangenen verschiedener Justizvollzugsanstalten immer wieder erreichen.
Das Geld, das für das Essen der Gefangenen aufgewendet wird, ist seit 2021 von durchschnittlich 3,24 Euro am Tag um nur 71 Cent auf 3,95 Euro im Jahr 2024 gestiegen. Von 2023 zu 2024 sank der durchschnittliche Verpflegungssatz in fünf der zehn Justizvollzugsanstalten sogar. In den Landes-Krankenhäusern dagegen hat sich der Verpflegungssatz seit 2021 von durchschnittlich 7,67 auf 14,22 Euro fast verdoppelt. Wir fordern angemessene Verpflegungssätze – bisher ermöglichen sie weder eine ausreichende noch eine ausgewogene Ernährung. Eine Zusatzversorgung mittels des überteuerten Gefangeneneinkaufs können sich die oft aus prekären Verhältnissen stammenden Inhaftierten nicht leisten – auch weil sie für ihre Arbeit nur einen Hungerlohn bekommen.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Arbeitsvergütung und deren Bedeutung für die Resozialisierung ist nun schon mehr als zwei Jahre alt. Während die Vergütung in Ländern wie Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hamburg bereits erhöht wurde, lässt sich Sachsen Zeit: Der entsprechende Gesetzesentwurf wird dem Landtag erst 2026 vorgelegt werden. Bis dahin bekommen die arbeitenden Gefangenen weiterhin nur zwischen 9,71 und 20,22 Euro pro Tag, die Stundenlöhne betragen maximal 2,50 Euro. Dabei sind 170 der über 1.500 arbeitenden Gefangenen für Unternehmen der freien Wirtschaft tätig, 477 in Eigen- und Wirtschaftsbetrieben des Justizvollzugs, 463 gehen einer Ausbildung nach. Arbeit zu einem kümmerlichen Lohn und ohne soziale Vorsorge bereitet nicht auf das Leben in Freiheit vor. Das Hauptziel des Justizvollzugs liegt aber darin, dass Entlassene künftig gesetzestreu leben und auf legalem Wege für sich selbst sorgen können. Selbst die geplante Erhöhung bewirkt hier keine wesentliche Verbesserung, zumal viele Gefangene mit hohen Schulden ins und auch aus dem Gefängnis kommen. Eine gerechte Entlohnung ist ein zentraler Beitrag zur Resozialisierung und wichtig für Gerechtigkeit hinter Gittern.“
PM 08.08.205