Am 13. Juni 2023 wurde Faisal R. laut Medienberichten offenbar ins Gesundheitsamt Hoyerswerda gelockt, dort von der Polizei überrascht und nach Pakistan abgeschoben. Er durfte nicht in seine Flüchtlingsunterkunft zurückkehren, um persönliche Gegenstände zu holen. Seine Blutentnahme, die aufgrund einer Erkrankung stattfinden sollte, entfiel. LautInformationen des Sächsischen Flüchtlingsrateshielt sich der Mann seit 2015 in Deutschland auf und hatte bereits im Januar 2023 den Chancenaufenthalt beantragt, aber keinen Bescheid oder eine andere Rückmeldung erhalten. Die Landesärztekammer kritisiert es deutlich, wenn die Polizeibehörden Gesundheitseinrichtungen benutzen, um Abschiebungen durchzuführen. Das könne schwerwiegende Folgen haben, wenn Betroffene medizinische Einrichtungen aus Angst meiden.
Ich fordere mit einer Kleinen Anfrage (Drucksache 7/13730) Aufklärung von der Staatsregierung:
„Wenn im Falle von Faisal R. tatsächlich gezielt ein Termin beim Gesundheitsamt genutzt wurde, um die Abschiebung durchzuführen, wäre das ein handfester Skandal. Es muss aufgeklärt werden, wer hier Daten an die Polizei weitergegeben hat. Ein solches Vorgehen führt dazu, dass betroffene Menschen künftig aus Angst keine medizinische Hilfe mehr in Anspruch nehmen. Das kann Erkrankungen verschlimmern und sogar zu Todesfällen führen.
Im Falle von Faisal R. wäre es geboten gewesen, zunächst den Antrag auf Chancenaufenthalt zu prüfen. Wenn sich die Ausländerbehörde nicht dazu verhalten hat, hat sie rechtsstaatliche Standards verletzt. Auch eine Unterbrechung der fünfjährigen Vorduldungszeit, die eine Voraussetzung für den Chancenaufenthalt ist, wäre nicht per se ein Grund für die Ablehnung des Antrages. Der Betroffene hätte die Möglichkeit bekommen müssen, einem rechtsmittelfähigen Bescheid zu widersprechen. Im Rechtsstaat gelten solche Verfahrensgarantien im Asyl- und Aufenthaltsrecht!
Die Koalition muss sich fragen lassen, was ihr ,Leitfaden Rückführung‘ wert ist, wenn die Behörden bei Abschiebungen immer wieder menschenrechtliche Standards verletzen. Das ist leider kein Einzelfall: Schon am 14.11.2022 wurde ein Pakistani bei einem Behördentermin in Delitzsch von der Polizei aufgegriffen und abgeschoben.“
PM 27. Juni 2023