Überhöhte Mieten endlich schnell und konsequent ahnden!

Seit einiger Zeit können Mieter*innen über die Mietwucher-App von der Partei Die Linke unkompliziert prüfen, ob ihre Miete überhöht ist. Wird die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent überschritten, besteht der Verdacht auf eine unzulässige Mietpreisüberhöhung – eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern geahndet werden kann. Bei mehr als 50 Prozent liegt sogar ein möglicher Straftatbestand nach § 291 StGB vor.

Seit Einrichtung einer zuständigen Stelle für Mietpreisüberhöhung und Mietwucher beim Sozialamt der Stadt Leipzig wurden dort insgesamt 541 Verdachtsfälle gemeldet. Allein im ersten Halbjahr 2026 haben sich 81 Haushalte an die zuständige Stelle im Sozialamt gewandt. Das geht aus der Antwort auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke im Stadtrat zu Leipzig hervor (VIII-F-03134-AW-01). Bislang wurden jedoch nur elf Fälle abschließend geprüft und an die Bußgeldbehörde übergeben. In vier der Fälle besteht ein Straftatverdacht, sie wurden deswegen an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Mein Statement mit Elisa Gerbsch:

Mietwucher ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Problem – auch in unserer Stadt.  Mieterinnen und Mieter geraten so zusätzlich unter Druck. Betroffen sind alle, denn Mietwucher ist ein zusätzlicher Treiber für das gesamtstädtische Mietniveau. Darum muss dem Problem schnell und effektiv Abhilfe geschaffen werden.“

Zugleich würdigen die beiden Politikerinnen, dass mit der Einrichtung eines städtischen Verfahrens zur Verfolgung von Mietpreisüberhöhung und Mietwucher ein wichtiger Schritt gegangen wurde: „Umso dringlicher ist es jetzt, die Umsetzung zu stärken. Bisher wurden nur elf von 541 gemeldeten Fällen bearbeitet – das entspricht gerade einmal rund zwei Prozent aller Meldungen. Aktuell steht dafür lediglich eine Stelle zur Verfügung. Es braucht deutlich mehr Personal im Sozialamt, damit Mietwucher rechtswirksam verfolgt werden kann. Es bedarf zudem eines deutlich vereinfachten Verfahrens, damit betroffene Mieter*innen schneller entschädigt werden und sich zu viel gezahlte Mieten unbürokratisch auszahlen lassen können.“

Steigende Mieten betreffen längst nicht mehr nur Haushalte mit geringem Einkommen, sondern reichen bis in die Mitte der Gesellschaft. Wir müssen bei der Ahndung von überhöhten Mieten deutlich schneller und wirksamer werden!“

PM 2. Juli 2026

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