Innen- und antifaschistische Sprecherinnen und Sprecher der Fraktion Die Linke im Bundestag und in den Landtagen fordern, die mögliche Verfassungswidrigkeit der AfD durch das Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. Ein diese Woche veröffentlichtes unabhängiges Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte kommt zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes vorliegen. Für das Gutachten wurde über ein Jahr lang umfangreiches Material zur AfD ausgewertet, anhand der Maßstäbe, die das Bundesverfassungsgericht selbst für ein Parteiverbot anlegt. Es dokumentiert insbesondere Angriffe auf die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und den Rechtsstaat.
Die Unterzeichnenden fordern Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat auf, dem Bundesverfassungsgericht die Prüfung der AfD zu ermöglichen. Zugleich machen sie deutlich, dass ein Verbotsverfahren nur ein Teil einer umfassenden antifaschistischen Strategie sein kann. Mit meinem Genossen Rico Gebhardt erkläre ich:
„Die AfD wirkt längst über die Parlamente hinaus. Sie schüchtert politische Gegner ein und erweitert den Raum für rechte Netzwerke. Ein Verbotsverfahren ersetzt nicht den Schutz der Betroffenen und die Stärkung antifaschistischer Strukturen. Aber die Instrumente der wehrhaften Demokratie dürfen nicht ungenutzt bleiben.“
Clara Bünger, innenpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Bundestag:
„Das Urteil des Gutachtens ist eindeutig. Es wäre grob fahrlässig, das Bundesverfassungsgericht nicht endlich in die Lage zu versetzen, die Verfassungswidrigkeit der AfD zu prüfen. Die AfD greift die Menschenwürde an, sie bedroht Minderheiten, und ihre Funktionäre kündigen offen an, politische Gegner nach einer Machtübernahme strafrechtlich zu verfolgen. Wir dürfen die Mechanismen, die das Grundgesetz zu seiner Selbstverteidigung vorsieht, nicht länger blockieren.
Ein Verbotsverfahren allein wird die extremen Rechten nicht stoppen. Wer Forderungen der AfD übernimmt, das Asylrecht schleift und soziale Unsicherheit verschärft, schwächt die AfD nicht. Er macht ihre Politik anschlussfähig. Der Kampf gegen rechts muss juristisch, politisch und sozial geführt werden.“
Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag:
„Wir haben kein Erkenntnisproblem, wir haben ein Handlungsproblem. Das Gutachten bestätigt, dass die Voraussetzungen für ein AfD-Verbot vorliegen. Die AfD greift Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaat nicht nur rhetorisch an. Sie arbeitet praktisch an deren Aushöhlung. Wer jetzt noch wartet, gefährdet die Demokratie und stärkt die Handlungsfähigkeit ihrer erklärten Feinde. Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat müssen den Weg nach Karlsruhe frei machen.“
Andreas Henke, Sprecher für Innenpolitik der Fraktion Die Linke im Landtag Sachsen-Anhalt:
„Das Gutachten zeigt: Die AfD ist keine radikale Oppositionspartei, sie verfolgt ein autoritäres Projekt. In den Ländern erleben wir, wie sie demokratische Institutionen verächtlich macht und extrem rechte Positionen normalisiert. Die Erkenntnisse liegen auf dem Tisch. Jetzt müssen Konsequenzen folgen.“
Michael Noetzel, Sprecher für Innenpolitik und Antifaschismus der Fraktion Die Linke im Landtag Mecklenburg-Vorpommern:
„Wer es mit dem Schutz der Demokratie ernst meint, muss dem Bundesverfassungsgericht eine Prüfung ermöglichen und zugleich die demokratischen Institutionen widerstandsfähiger machen. Dazu gehört, Landesverfassungsgerichte, Parlamente und Kontrollrechte vor dem Zugriff autoritärer Kräfte zu schützen. Wer Schutzmaßnahmen blockiert, darf sich später nicht auf fehlende Handlungsmöglichkeiten berufen.“
Deniz Celik, Sprecher für Innenpolitik und Antifaschismus der Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft:
„Die AfD lenkt soziale Unsicherheit in Hass gegen Geflüchtete, queere Menschen und andere Minderheiten um. Sie stellt nicht die Macht der Konzerne und Milliardäre infrage, sondern hetzt die Menschen gegeneinander auf. Der Kampf gegen rechts ist deshalb immer auch ein Kampf für soziale Sicherheit, für bezahlbare Wohnungen und für eine funktionierende öffentliche Infrastruktur. Ein Verbot kann ein wichtiges Mittel sein. Die politische Aufgabe bleibt größer.“
Niklas Schrader und Anne Helm, Sprecher*innen für Innenpolitik und Antifaschismus der Fraktion Die Linke im Berliner Abgeordnetenhaus:
„Wir wissen, dass man sich bei Gefahren für unsere Demokratie nicht auf den Verfassungsschutz verlassen kann. Das Gutachten der GFF ist besser, umfangreicher und transparenter. Im Gegensatz zum Verfassungsschutz sind alle Quellen überprüfbar. Jetzt gibt es keine Ausreden mehr, das gerichtliche Prüfverfahren einzuleiten.“
Nelson Janßen, innenpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke in der Bremischen Bürgerschaft:
“Angesichts des Umfangs des Gutachtens, kann niemand mehr von vereinzelten Aussagen oder der Tendenz kleiner Gruppen innerhalb der AfD sprechen, die gegen die demokratischen Grundstrukturen angehen. Die Partei ist in ihrer Gänze ein Projekt, das auf die Überwindung rechtsstaatlicher Grundsätze abzielt. Der AfD müssen wir überall, eben auch vor Gericht, entgegentreten.“
Unterzeichnende:
Clara Bünger, innenpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Bundestag
Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag
Michael Noetzel, innenpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Rico Gebhardt, innenpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Landtag Sachsen
Juliane Nagel, Sprecherin für Antifaschismus der Fraktion Die Linke im Landtag Sachsen
Niklas Schrader, innenpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Abgeordnetenhaus Berlin
Anne Helm, Sprecherin für Antifaschismus der Fraktion Die Linke im Abgeordnetenhaus Berlin
Nelson Janßen, innenpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke in der Bremischen Bürgerschaft
Deniz Celik, innenpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft
Andreas Henke, innenpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Landtag Sachsen-Anhalt
26. Juni 2026