2025 wurden in Sachsen sechs Angriffe auf Asylunterkünfte und 144 Angriffe auf geflüchtete Menschen verübt. Das zeigt die Antwort auf meine Kleine Anfrage (Drucksache 8/6558). Alle Angriffe auf Unterkünfte waren rechts motiviert, bei den Straftaten gegen Geflüchtete war es der weit überwiegende Teil (85 Prozent). 29 Personen wurden bei den Angriffen leicht verletzt. Bei den Delikten handelte sich unter anderem um Volksverhetzung, Bedrohung, einfache und gefährliche Körperverletzung. Die Einstellungsquote bei den diesbezüglichen Strafverfahren liegt weiter auf einem hohen Niveau: Von den Attacken gegen Asylunterkünfte blieben in den Vorjahren regelmäßig 80 Prozent nicht aufgeklärt, bei Straftaten gegen geflüchtete Menschen waren es 2023 drei Viertel und 2024 68 Prozent. Mein Statement:
„Jeder Angriff auf eine Unterkunft von Schutzsuchenden oder auf schutzsuchende Personen selbst ist einer zu viel. Immer noch gibt es statistisch gesehen etwa alle drei Tage eine Straftat gegen Geflüchtete. Die Beratung für Betroffene rechter und rassistischer Gewalt Support registrierte für 2025 sogar 292 Angriffe auf 456 Betroffene. Diese waren hauptsächlich rassistisch motiviert.
Es gibt keinen Grund für eine Entwarnung. Vor allem muss die Strafverfolgung schlagkräftig erfolgen. Es darf nicht sein, dass ein großer Teil der Taten nicht aufgeklärt wird und die Betroffenen Bedrohungen, Beleidigungen oder Übergriffe hinnehmen müssen. Eine demokratische, offene Gesellschaft darf es nicht hinnehmen, dass Menschen aufgrund ihrer Herkunft oder ihres Passes attackiert werden. Die Debatte um Flucht und Asyl muss besonnen und humanistisch geführt werden. Bei Maßnahmen für Integration und Teilhabe dürfen wir nicht nachlassen. Förderprogramme wie ,Integrative Maßnahmen‘ müssen auch im kommenden Doppelhaushalt gesichert und Anlauf- sowie Beratungsstellen gestärkt werden.“
PM 20. Mai 2026