Im Landtag diskutierten wir die Ergebnisse der Großen Anfrage der Linksfraktion zu geschlechtsspezifischer Gewalt. Es wird deutlich, dass im sächsischen Hilfesystem noch große Lücken bestehen. Wir markieren welche Schritte dringend sind, damit der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für Frauen, Kinder und andere Betroffene endlich realisiert werden kann. Meine Rede:
937 Frauen mit insgesamt über Tausend Kindern wurden im Jahr 2024 in einem Frauen- und Kinderschutzhaus in Sachsen abgewiesen. Das ist die bittere Realität, die unsere Große Anfrage einmal mehr sichtbar gemacht hat. Die Plätze in Schutzeinrichtungen reichen bei Weitem nicht. Die Istanbul-Konvention schreibt vor, dass Sachsen 404 Plätze in Schutzeinrichtungen vorhalten muss, noch nicht einmal die Hälfte steht tatsächlich zur Verfügung.
Auch Beratungsstellen schaffen es nicht mehr alle Anfragen zu bewältigen. Allein in Leipzig wurden im letzten Jahr 1900 Beratungsanfragen abgewiesen, weil schlicht die Kapazitäten nicht ausreichten.
Wie kann das sein? Wie kann es sein, dass Frauen mit ihren Kindern vor einem gewalttätigen Partner fliehen und keinen Schutzort finden?
Im schlimmsten Fall kehren Betroffene zurück zum gewalttätigen Partner, vor dem sie gerade geflohen sind. Eine bedrohliche Situation. Und wir wissen wohin das führen kann!
Noch immer wird Gewalt gegen Frauen und Kinder in dieser Gesellschaft strukturell verharmlost.
Dabei steigen die Fälle häuslicher Gewalt seit Jahren an. Mehr als 10.000 Fälle wurden 2024 in Sachsen registriert. Die Dunkelziffer dürfte um ein Vielfaches höher liegen. Und auch die Fallzahlen sexualisierter Gewalt, also Vergewaltigung, sexuelle Übergriffe und Stalking sind in den letzten Jahren gestiegen, teils deutlich.
Wir diskutieren heute über die Große Anfrage geschlechtsspezifische Gewalt der Linksfraktion, die aber natürlich eng verknüpft ist mit dem neuen Gewalthilfegesetz.
Das Gewalthilfegesetz wurde im Bundestag vor etwa 1,5 Jahren beschlossen – es kann ein Meilenstein sein. Denn mit dem Gesetz haben Frauen ab dem Jahr 2032 einen Rechtsanspruch auf einen Schutzplatz und auf Beratung. Das ist ein Riesenerfolg für die Frauenbewegung, die seit Jahren dafür kämpft.
Nun ist die Frage, wie Sachsen dieses Bundesgesetz mit Leben füllt? Der Entwurf des Sächsischen Gewalthilfegesetzes, das den Rechtsanspruch und Zugänge zu Beratung sowie Prävention ausgestaltet, liegt seit kurzem vor.
Unsere Große Anfrage kommt daher zur richtigen Zeit, weil hier sehr deutlich geworden ist, wo Lücken im bestehenden System sind und worauf im Gesetz geachtet werden muss.
Ich möchte heute 5 Punkte herausstellen, bei denen wir dringenden Nachholbedarf sehen. 5 Punkte, bei denen unsere Großen Anfrage erhebliche Lücken aufgezeigt hat, die aber auch der Gesetzentwurf vernachlässigt.
Das ist 1. Das Thema digitale Gewalt
Die Große Anfrage hat gezeigt, dass digitale Gewalt gar nicht als eigenständiges Problem erfasst wird. Und das, obwohl die Fallzahlen hier seit Jahren massiv ansteigen. Stalking per App, Bedrohungen über soziale Medien, die Erstellung und Verbreitung intimer Bilder – oder die Androhung dies zu tun – all das passiert täglich. Auch häusliche Gewalt beinhaltet heutzutage fast immer eine digitale Komponente.
Beratungsstellen und Schutzeinrichtungen bearbeiten digitale Gewalt irgendwie mit. Das Thema digitale Trennung wird derzeit nirgends in Sachsen professionell begleitet.
Um so dramatischer ist es dass Maßnahmen gegen digitale Gewalt im Sächsischen Gewalthilfegesetz de facto nicht vorkommen. Wir brauchen verbindliche Zusagen, dass Beratungsstellen und Fachkräfte sich regelmäßig schulen können und dafür auch die notwendigen Kapazitäten erhalten. Es muss eine Anlaufstelle geben, wo Geräte geprüft werden können, beispielsweise ob auf dem Handy versteckte Tracking Apps installiert sind oder ob Messenger-Nachrichten mitgelesen werden. Ohne zusätzliche Schulungen und Kapazitäten können das die bestehenden Beratungseinrichtungen kaum leisten. Ein Gewalthilfegesetz, das digitale Gewalt nicht nennt, ist unvollständig.
Ich komme zum 2. Punkt: Minderjährige Betroffene
Ein besonders eklatantes Versäumnis im Gesetzentwurf ist die mangelnde Berücksichtigung von Minderjährigen, die von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind. Kinder werden nur mitgedacht, wenn der eigene Elternteil Gewalt erfährt. Was aber, wenn Minderjährige in ihrer eigenen Paarbeziehungen Gewalterfahrungen machen? Kinder und Jugendliche, die im Freundeskreis oder in der Schule digitale sexualisierte Gewalt erfahren? Auch hier braucht es dringend Nachbesserungen im Gesetzentwurf und die Verankerung von spezialisierten Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche. Denn das kann die sowieso überlastete Jugendhilfe nicht leisten.
Punkt 3.: Beteiligung von Betroffenen
Das Gewalthilfegesetz wurde ohne Betroffene geschrieben. Wir halten das für falsch. Wir fordern daher einen Betroffenenrat, der Erfahrungswissen in den Weiterentwicklungsprozess einbringt und Mitgestaltungsmöglichkeiten hat. Es ist wichtig die Betroffenen von Gewalt und auch die Gewaltausübenden, die ein Antigewalttraining erfolgreich absolviert haben, anzuhören.
Punkt 4.: kein expliziter Schutz für besonders vulnerable Gruppen
Die Große Anfrage zeigt deutlich, es gibt erhebliche Lücken im Schutzsystem für Betroffenengruppen mit besonderen Bedarfen.
-
Migrantinnen und Geflüchtete haben oft kaum Zugang zu Schutzstrukturen, weil sie keinen Aufenthaltstitel haben oder Sprachbarrieren bestehen.
-
Queere Personen erleben Gewalt auch in spezifischen Formen – etwa in Form von Hasskriminalität oder Diskriminierung in Schutzunterkünften.
-
Frauen mit Behinderungen sind besonders gefährdet, doch barrierefreie Angebote fehlen fast vollständig. Es gibt in Sachsen einen einzigen barrierefreien Platz in einer Schutzeinrichtung. Einen einzigen. Das darf so nicht bleiben.
Und schließlich der 5. Punkt
Der Gesetzentwurf setzt vor allem auf Intervention NACH der Tat. Doch wo bleiben die präventiven Ansätze? Gewalt gegen Frauen ist kein individuelles, sondern ein strukturelles Problem. Die Große Anfrage hat gezeigt, dass im Bereich der Prävention sehr viel Luft nach oben ist.
z.B. Fest verankerte Projekte an Schulen und Ausbildungsstätten inklusive digitaler Gewaltprävention. Regelmäßige Fortbildungen für Fachkräfte in der Polizei, der Jugendhilfe, der Schulsozialarbeit. Öffentlichkeitskampagnen und verpflichtende Täterberatung bei Gewaltdelikten.
Mit guter Prävention lässt sich viel erreichen. Damit im Idealfall Täter*innen gar nicht erst zu Täter*innen werden.
Und klar, das alles muss sich finanziell natürlich auch im Haushalt widerspiegeln. Es muss klar sein, dass Prävention, Schutz und Beratung langfristig ausreichend finanziert ist. Keine Frau, kein Kind, keine Person darf künftig in Sachsen wegen fehlender Mittel abgewiesen wird.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen,
Die Ausführung des Gewalthilfegesetzes in Sachsen kann ein Meilenstein sein. Doch im Moment ist es ein Gesetz mit Lücken, die Menschen in den Abgrund reißen.
Als Linke haben wir mit unserem Entschließungsantrag einen konkreten Vorschlag vorgelegt für die Debatte rund um das Sächsische Gewalthilfegesetz. Und wir werden weiter dranbleiben, bis das Gewalthilfegesetz hält was es verspricht: Ein Gesetz, dass alle schützt – online und offline.
Als Linke fordern wir (zum Entschliessungsantrag):
-
Ergänzen Sie das Sächsische Gewalthilfegesetz um digitale Gewalt – mit klaren Definitionen, Schutzmechanismen und Präventionsmaßnahmen.
-
Verankern Sie verbindliche Schutzplätze, Barrierefreiheit und Betroffenenbeteiligung – nicht als Option, sondern als Pflicht.
-
Stellen Sie klar, dass Minderjährige und queere Betroffene in das Gesetz mit aufgenommen werden und eigene Anlaufstellen erhalten.
-
Finanzieren Sie die Maßnahmen verbindlich schon mit dem nächsten Doppelhaushalt.
Die Frage ist nicht, ob wir es uns leisten können das alles im Sächsische Gewalthilfegesetz zu verankern. Die Frage ist, wie viele Frauen, Kinder und Betroffene müssen noch leiden, bis gehandelt wird.
Ich möchte an Sie appellieren, die Stellungnahmen der Träger und auch von uns als Linksfraktion im weiteren Bearbeitungsprozess sehr ernst zu nehmen und Ergänzungen in den Gesetzentwurf aufzunehmen. Wir brauchen jetzt verbindliche Lösungen, nicht Absichtserklärungen, damit Frauen, Kinder und Betroffene nicht weiter abgewiesen werden.
Gewalt gegen Frauen, queere Personen und Minderjährige ist kein Schicksal. Sie ist vermeidbar, wenn der politische Wille da ist.