Mindestens 222 antisemitische Straftaten in Sachsen, aber kaum Konsequenzen

Sachsenweit wurden 2025 mindestens 222 antisemitische Straftaten begangen. Das zeigt die Detailauswertung meiner regelmäßigen Kleinen Anfragen  zu politisch motivierter Kriminalität im Freistaat (zuletzt Drucksache 8/5847). Die Gesamtzahl ist demnach gegenüber dem Vorjahr zwar leicht zurückgegangen. Sie liegt aber das dritte Jahr in Folge über 200 (2023: 275, 2024: 258). Berücksichtigt werden nur Fälle, die zur Anzeige kommen. Durch Nachmeldungen kann sich der abschließende Wert noch verändern. Mein Statement: 

„Laut der Polizei-Statistik wurden besonders häufig volksverhetzende Parolen und Bedrohungen registriert, und zwar sowohl auf der Straße als auch in Form von Online-Hasspostings. Dabei bleibt es nicht: Verzeichnet sind auch drei gefährliche Körperverletzungen. Im Vorjahr hatte es hingegen ,nur‘ eine Körperverletzung gegeben. Zuletzt ereigneten sich besonders viele Fälle in Leipzig (43), gefolgt von Dresden (29) und Chemnitz (25) – das entspricht dem leider gewohnten Bild. Erneut wurden die meisten der judenfeindlichen Taten als rechtsmotiviert bewertet (191) und dabei oftmals zugleich als fremdenfeindliche Hasskriminalität eingestuft.

Weitere 15 Taten werden auf eine ausländische Ideologie zurückgeführt, sieben auf eine religiöse Ideologie, vor allem Islamismus, und vier auf einen linksmotivierten Hintergrund. Weitere fünf Taten können nicht eindeutig zugeordnet werden und fallen in die Kategorie ,Sonstige‘.

Antisemitismus ist und bleibt inakzeptabel, ganz egal, aus welcher Richtung er kommt. Einen ,ehrbaren‘ Antisemitismus gibt es nicht, ganz egal, wer ihn vertritt und wie er sich tarnt. Jeder Antisemitismus gehört geächtet. Dazu gehört ein entsprechender Verfolgungsdruck. Doch genau der fehlt nach wie vor: Meinen Anfragen zufolge gab es im gesamten Jahr 2025 in ganz Sachsen lediglich sieben (!) Verurteilungen wegen antisemitischer Straftaten, die in allen Fällen mit Geldstrafen abgeschlossen wurden. Das ist ein verheerend schlechter Wert, kaum höher als im Vorjahr (5). Zum Vergleich: 2021 waren immerhin noch 26 Urteile gegen Judenhasser gefallen. In der Tendenz gibt es also immer mehr Fälle, aber immer weniger Konsequenzen. Dafür stand 2025 das bundesweit bekannt gewordene Beispiel eines klar antisemitischen und rassistischen Inserats im Sebnitzer Amtsblatt, zu dem die Ermittlungen eingestellt wurden

Zum Schutz jüdischen Lebens in Sachsen würde es zum Beispiel auch beitragen, wenn die Stelle des Beauftragten der Staatsregierung für das Jüdische Leben hauptamtlich ausgestattet wird – das fordert die Linksfraktion seit Jahren. Stattdessen prüft die Staatsregierung derzeit im Rahmen ihrer geplanten ,Maßnahmen zur Strukturanpassung‘, Beauftragtenposten abzuschaffen, um Geld zu sparen. Dieser Weg wird dem gesellschaftlichen Zusammenhalt weiter schaden.“

PM 04. April 2026

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