Sachsens kommunale Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften tragen eine Altschuldenlast von etwa einer Milliarde Euro. Davon entfallen 596 Millionen Euro auf die Unternehmen des Verbands der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (vdw), der vor allem die öffentliche, kommunale Wohnungswirtschaft organisiert. 435 Millionen Euro Altschulden lasten auf den Genossenschaften, die im Verband der Wohnungsgenossenschaften (VSWG) organisiert sind. Diese Altlasten erschweren Investitionen erheblich – sie müssen weg. Ich fordere:
„Auch 36 Jahre nach der staatlichen Einheit bleiben Ungerechtigkeiten. Dazu gehören die Altschulden der kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen im Osten. Sie entstanden durch einen beispiellosen Akt der Bereicherung westdeutscher Banken, die sich zunächst am Volksvermögen der DDR und dann am Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bedient haben. Bis heute verhindern diese Altlasten Investitionen, und im schlimmsten Fall muss Wohnraum privatisiert werden. Seit 2010 verlor die öffentliche Hand im Freistaat mindestens 3.000 kommunale Wohnungen. Das hatte oft negative Folgen für Mieterinnen und Mieter, etwa wenn die neuen Eigentümer nicht erreichbar sind oder nichts sanieren.
Die Linksfraktion fordert eine Entschuldungsinitiative durch den Bund oder das Land. Wir hatten das bereits 2023 im Landtag vorgeschlagen. Beim Beschluss des Doppelhaushalts 2025/2026 haben CDU, SPD, Grüne und Linke dazu eine Bundesratsinitiative mit anderen ostdeutschen Bundesländern vereinbart. Diese muss die Staatsregierung schnellstens starten. Wenn die kommunalen Unternehmen und Wohnungsgenossenschaften entschuldet werden, hilft das auch den Mieterinnen und Mietern unmittelbar!
Das rot-rot regierte Mecklenburg-Vorpommern geht seit 2021 voran: Das Land stellt jährlich 25 Millionen Euro zur Verfügung, um die Kommunen und die kommunale Wohnungswirtschaft von Verbindlichkeiten zu befreien. Ein solcher Entschuldungsfonds würde auch in Sachsen sofort dabei helfen, die Wohnungsbestände fit zu machen – für barrierefreien, altersgerechten Umbau, für familienfreundliche Grundrissänderungen und vor allem für die energetische Ertüchtigung.
Zum historischen Hintergrund des Problems: Im Einigungsvertrag wurden die volkseigenen Wohnungsbestände mit den Schulden an die Kommunen übertragen. Im Artikel 22 Absatz 4 war festgelegt, dass mit „Wirksamwerden des Beitritts das zur Wohnungsversorgung genutzte volkseigene Vermögen mit gleichzeitiger Übernahme der anteiligen Schulden in das Eigentum der Kommunen“ übergeht. Die Treuhandanstalt wies den Wohnungsunternehmen ursprünglich zweckgebundene Zuweisungen aus dem Staatshaushalt der DDR als Kredite zu, und das ohne Kreditvertrag. Diese Buchkredite wurden nach der Veräußerung der Wohnungsunternehmen durch die Staatsbank der DDR – hauptsächlich an die Deutsche Kreditbank AG und die Berliner Bank AG – zu Realkrediten. Diese willkürlich erzeugten Schulden wurden also mitverkauft. Am Tag der Währungsumstellung im Juli 1990 betrugen diese Verbindlichkeiten 36 Milliarden DM. Sie wuchsen durch Zinserhöhungen bis Ende 1993 auf 51 Milliarden DM. Die ostdeutschen Wohnungsunternehmen wurden dadurch wirtschaftlich handlungsunfähig und in eine totale Abhängigkeit gedrängt. 1994 wurden sie per Gesetz gezwungen, einen Teil der Altschulden als echte Kreditverbindlichkeiten anzuerkennen, wofür ihnen ein anderer Teil der fiktiven Kredite erlassen wurde. Deshalb mussten aber die Banken nicht etwa Zinsausfälle hinnehmen, sondern die Bundesrepublik übernahm die erlassenen Schulden in den sogenannten Erblastentilgungsfonds. So hatten die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler insgesamt für die Bankprofite aufzukommen.“
Pm 19.2.2026