Justizministerin Constanze Geiert hat heute darüber informiert, dass die Gefangenenvergütung in den sächsischen Justizvollzugsanstalten verändert wird. Mein Statement:
„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Arbeitsvergütung und deren Bedeutung für die Resozialisierung ist nun schon fast drei Jahre alt. Während die Vergütung in Nordrhein-Westfalen, Bayern oder Hamburg bereits erhöht wurde, ließ sich Sachsen Zeit: Bisher bekommen die arbeitenden Gefangenen nur zwischen 9,71 und 20,22 Euro pro Tag, die Stundenlöhne betragen maximal 2,50 Euro. Dabei sind 170 der über 1.500 arbeitenden Gefangenen für Unternehmen der freien Wirtschaft tätig, 477 in Eigen- und Wirtschaftsbetrieben des Justizvollzugs, 463 gehen einer Ausbildung nach.
Ausbeuterische Arbeit zu einem kümmerlichen Lohn und ohne soziale Vorsorge bereitet nicht auf das Leben in Freiheit vor. Das Hauptziel des Justizvollzugs liegt aber darin, dass Entlassene künftig gesetzestreu leben und auf legalem Wege für sich selbst sorgen können. Selbst diese Erhöhung bringt keine wesentliche Verbesserung, zumal viele Gefangene mit hohen Schulden ins und auch aus dem Gefängnis kommen.
Als grenzwertig betrachten wir, dass der pfändbare Anteil der Arbeitsvergütung erhöht werden soll. Die Justiz wird damit zum verlängerten Arm der Gläubiger. Und der erste Gläubiger sind immer die Landesjustizkassen.
Eine gerechte Entlohnung trägt zur Resozialisierung bei und ist wichtig für Gerechtigkeit hinter Gittern.