Leerstand von Häusern trotz Wohnraummangel: Hausbesetzungen in Leipzig legen Finger in die Wunde

Seit Freitag, 10. Oktober wurden in Leipzig mehrere Häuser besetzt. Für zwei der Objekte – die Lützner Straße 99 in Lindenau und die Juliusl-Krause-Str. 8 in Sellerhausen – legte die Gruppe Abeta Nutzungskonzepte vor. Alle Besetzungen wurden von der Polizei beendet.
Ich war bei zwei Aktionen vor Ort und meine: „Mit den Besetzungen legen die Aktivst*innen den Finger in die Wunde. Es mangelt in Leipzig an bezahlbarem Wohnraum und Räumen für gemeinwohlorientierte und soziale Zwecke während noch immer viele Häuser leer stehen. Auch mit dem seit September 2024 in Leipzig geltenden Zweckentfremdungsverbot für leer stehende Wohnungen und Häuser wird dem Problem kaum Einhalt geboten.

Nach einem Jahr Leerstand kann demnach die Stadt ein Wohnnutzungsgebot aussprechen. Im Fokus der Ahndung von Zweckentfremdung steht in Leipzig die Ferienwohnungsumnutzung, Ergebnisse über das Vorgehen gegen Leerstand sind nicht bekannt (https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/vo020?VOLFDNR=2026709&refresh=false).

Das schwerfällige und oft folgenlose staatliche Vorgehen gegen Leerstand kann nicht befriedigen. Es ist zu begrüßen, dass Menschen auf diesen Missstand hinweisen, auch mit Aktionsformen wie einer Besetzung. Die Nutzungskonzepte für die „Henri“ und die Villa Krause zeigen, dass sich die Menschen ernsthaft Gedanken gemacht haben und Leerstand für gesellschaftliche Zwecke aktivieren wollten. Am Sonntag sollte an der Villa Krause eine Nachbarschaftsversammlung zur Nutzung des Objektes stattfinden. Die Polizei verhinderte diese Initiative durch ihr rabiates Auftreten vor Ort.

Fakt ist: Eigentum verpflichtet. Wenn Immobilienunternehmen Häuser leer stehen lassen, um ihr Geld zu vermehren und damit die Wohnungs- und Raumnot gerade in nachgefragten Vierteln verschärfen, muss eingegriffen werden. Es braucht ein schärferes Zweckentfremdungsverbot, auch Modernisierungs- und Instandsetzungsgebote kommen infrage.
Die Besetzung von lange leer stehenden Häusern bei Vorlage eines gemeinwohlorientierten Nutzungskonzeptes gehört entkriminalisiert. Dass Menschen für das Wohl der Gemeinschaft aktiv werden, ist zu honorieren, nicht zu bestrafen!“

PM 12.10.2025

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