Sammelabschiebungen nach Afghanistan widersprechen rechtsstaatlichen Prinzipien

Zu der am 18. Juli 2025 über den Flughaben Leipzig gestarteten „Sammelabschiebung“ nach Afghanistan erkläre ich:

„Jetzt zeigt sich, was das Gerede von der „Migrationswende“ bedeutet: Menschen werden nicht mehr nur abgeschoben, sondern von Leipzig aus gleich direkt in die Hände eines islamistischen Regimes ausgeliefert.

Es spielt dabei für mich keine Rolle, ob die Abgeschobenen zuvor Straftaten begangen haben. Nach Informationen des Sächsischen Flüchtlingsrats befinden sich unter den Betroffenen, die zuletzt in der Abschiebehaftanstalt in Dresden festgehalten worden waren, tatsächlich mehrere Verurteilte. Allerdings haben sie ihre Strafe verbüßt, so wie das im Rechtsstaat üblich ist.

Was hingegen nicht zum Rechtsstaat gehört, ist eine weitere Bestrafung nach der Strafe – erst recht nicht, wenn die Bundesregierung dafür ausgerechnet die Taliban einspannt. Das ist gewiss kein Beitrag zur Sicherheit, sondern wertet Kräfte auf, die das Menschenrecht nicht achten. Bisher sprach die Union – auch in Sachsen – von „Humanität und Ordnung“ als ihren Prinzipien der Migrationspolitik. Beides trifft nicht zu, sonst stünde das Tor für Serien-Abschiebungen in Richtung Kabul nicht offen. Dafür darf sich der Flughafen Leipzig nicht hergeben.“

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