Die Bundesregierung hat angekündigt, die Mittel für den sozialen Wohnungsbau zu erhöhen. Für die kommenden Jahre ist eine schrittweise Steigerung von derzeit 3,5 Milliarden auf vier Milliarden Euro im Jahr 2026, fünf Milliarden in den Jahren 2027 und 2028 und für 2029 auf 5,5 Milliarden geplant. So hat es das Kabinett im Zusammenhang mit der Haushaltsplanung beschlossen. Laut Verteilungsschlüssel würden jährlich fünf Prozent dieses Geldes nach Sachsen fließen, sofern der Freistaat 30 Prozent als Kofinanzierung zuschießt. 2025 fließen so 149,5 Millionen Euro Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau nach Sachsen, die mit knapp 50 Millionen Euro Landesmittel ergänzt werden. Das fordern wir als Linke genau wie eine Reform der Förderung:
„Die Ankündigungen aus dem Bund sind auch für Sachsen eine gute Nachricht. Um mehr Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau einsetzen zu können, muss das Land aber mehr Geld für die Kofinanzierung bereitstellen. Dafür werden wir uns als Linke einsetzen, damit das Geld vom Bund auch hier ankommt!
Bereits in den Haushaltsverhandlungen haben wir uns für eine Erhöhung der Landesförderung um jeweils 25 Millionen Euro pro Jahr eingesetzt. Sachsen braucht wesentlich mehr Sozialwohnungen als mit den bereitstehenden Mitteln finanziert werden. Zwischen 2017 und 2024 wurden in unserem Land lediglich 2.141 Sozialwohnungen gebaut, zusätzlich gebraucht werden aber mindestens 11.095 (Drucksache 8/1549). Würden wir auf dem bisherigen Förderniveau weitermachen, würden mehr als drei Jahrzehnte vergehen, bis diese Zahl erreicht ist. Dann würden die seit 2017 neu errichteten Sozialwohnungen schon wieder aus der Mietpreisbindung fallen.
Deshalb fordert die Linksfraktion nicht mehr Fördermittel, sondern auch eine grundlegend andere soziale Wohnraumförderung. Die Fördersätze müssen an die steigenden Baukosten angepasst, die steigenden Angebotsmieten adäquat berücksichtigt und die Sozialbindungen verlängert werden. Eine Sozialwohnung soll für immer eine Sozialwohnung bleiben. Dafür muss das Land mit öffentlichen und gemeinnützigen Wohnungsunternehmen Modellvorhaben entwickeln und diese fördern! Bisher werden zum großen Teil private Konzerne staatlich subventioniert, wenn sie eine befristete soziale Zwischennutzung ermöglichen. Wir wollen die Fördermittel stattdessen prioritär an kommunale und gemeinnützige Wohnungsunternehmen ausreichen, die dauerhaft bezahlbares Wohnen gewährleisten.“
PM 10.7.2025