Soziale Gerechtigkeit beginnt in den eigenen vier Wänden!

Bis Anfang Mai prüften bereits 13.000 Leipziger Haushalte über eine durch die Fraktion Die Linke im Bundestag entwickelte App (https://www.mietwucher.app/), ob ihre Miete überhöht ist. Insgesamt 888 Verdachtsfälle wurden an das Sozialamt weitergeleitet.
Mit dem heute beschlossenen und gemeinsamen Antrag der Leipziger Stadtratsfraktionen Die Linke, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und SPD (https://gleft.de/6d5) schärft die Stadt Leipzig nun endlich ihre Instrumente im Kampf gegen Mietwucher. Dr. Elisa Gerbsch und ich kommentieren:

Kernpunkt des Antrags ist die Erstellung eines Gutachtens, das mehr Rechtssicherheit beim Vorgehen gegen zu hohe Mieten bringt. Neben niedrigschwelligen Meldemöglichkeiten – zum Beispiel über die Leipzig-App und das städtische Wohnportal – sieht der Antrag auch eine bessere Aufklärung und Beratung für Mieter*innen vor. Der Oberbürgermeister soll sich zudem auf Bundesebene für eine Reform des §5 Wirtschaftsstrafgesetz einsetzen – damit Wohnraumausbeutung künftig spürbar sanktioniert werden kann.

„Überhöhte Mieten und Mietwucher sind organisierte Verdrängung. Wenn der Markt keine Schranken kennt, muss die Stadt sie setzen“, erklärt Dr. Elisa Gerbsch, Sprecherin für Wohnen der Fraktion Die Linke im Stadtrat zu Leipzig. „Wer in Leipzig Wohnraum anbietet, darf nicht länger darauf bauen, dass Not unbeobachtet ausgenutzt wird. Das Thema muss endlich raus aus der juristischen Nische und hinein in die politische Verantwortung. Wir begrüßen, dass die Stadt bereits erste Schritte Richtung Vernetzung und Austausch mit anderen Kommunen getätigt hat und gemeinsam mit dem Sächsischen Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung nun ein Gutachten zu Mieterschutz-Instrumenten erarbeitet.“

Stadträtin Juliane Nagel ergänzt: „Das Sozialamt muss in die Lage versetzt werden, Mietwucher in Leipzig effektiv zu ahnden. Dazu braucht es genug Personal und Expertise. Die vielen Betroffenen haben ein Recht darauf, dass ihre überhöhte Miete gesenkt wird!
Darüber hinaus musst die Stadt sich dafür einsetzen, dass die Ahndung vereinfacht wird. Laut § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes muss das Ausnutzen eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen nachgewiesen werden. Erst 2022 beantragte der Bundesrat eine Gesetzesänderung und damit die Streichung des Tatbestandsmerkmals der ‚Ausnutzung‘ und die Erhöhung des Bußgeldrahmens von 50.000 auf 100.000 Euro (https://gleft.de/60z). Wir erwarten hier auch das Engagement von Burkhard Jung als Präsident des Deutschen Städtetages!“

Für uns als Linke ist klar: Soziale Gerechtigkeit beginnt in den eigenen vier Wänden!

PM 21. Mai 2025

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..