Koalition muss klarstellen, dass sie Miethaushalte weiter vor unangemessenen Erhöhungen schützen wird!

Die sächsische Kappungsgrenzen-Verordnung läuft Ende Juni aus. Die Kappungsgrenze soll Mieterinnen und Mieter gemäß § 558 Absatz 3 BGB vor unverhältnismäßigen Mieterhöhungen schützen. Bisher dürfen Mieten in Dresden und Leipzig binnen drei Jahren nur um 15 statt um 20 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete steigen. In beiden Städten sind Mieterinnen und Mieter mit hohen Mieten konfrontiert, die Wohnungsmärkte angespannt. Im Koalitionsvertrag stellt die Minderheitenkoalition aus CDU und SPD in Aussicht, die Kappungsgrenze beizubehalten.
Das muss schnell geschehen, meine ich:

„Schon jetzt wenden sich Mieterinnen und Mieter an mich, deren Vermieter auf das Auslaufen der Kappungsgrenzen-Verordnung hinweisen und die Miete um 20 Prozent erhöhen wollen. CDU und SPD müssten schnell klarstellen, dass sie Kappungsgrenze wie versprochen beibehalten werden, um so unberechtigte Mieterhöhungen zu verhindern.

Als Linke stehen wir zur Kappungsgrenze, sehen Mieterhöhungen nach dem Mietspiegel – ohne Verbesserung der Wohnqualität – aber kritisch. Wir kämpfen im Bund für einen Mietenstopp in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Wohnen darf nicht arm machen. In Dresden und Leipzig müssen immer mehr Menschen mehr als 30 Prozent ihres Einkommens für die Miete ausgeben. Sie sind besonders auf soziale Wohnungspolitik angewiesen!“

PM 11. April 2025

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