Drohende Entmietungen in Leipzig-Schleußig: Eigenbedarfskündigungen streng begrenzen und für ältere Mieter*innen verbieten/ Land muss Blockadehaltung bei Sperrfristverlängerung aufgeben

Die drohende Entmietung von Seniorinnen und Senioren in der Schnorrstraße in Leipzig-Schleußig sorgt zurecht für Empörung. Wie die LVZ berichtete, drängt die Eigentümerin von zwei Wohnhäusern mit 38 Wohnungen, die Leipzig Zinshaus B.V., die langjährigen Mieter*innen zum Auszug um die Wohnungen rentabel zu verkaufen.

Das Vorgehen des für ihr schlechtes Gebaren bekannten Firmengeflechts ist empörend, verweist aber auch auf eklatante Mängel im Mietrecht, meine ich:

„Die Mieterinnen und Mieter haben meine volle Solidarität. An diesem krassen Fall zeigt sich ein Problem, dem viele Menschen in Leipzig aussetzt sind. Eigenbedarfskündigungen nach Verkauf oder Umwandlung der eigenen Wohnung sind der häufigste Kündigungsgrund auch in unserer Stadt. Wohnhäuser werden in Einzelwohnungen zerlegt und lukrativ als Eigentumswohnungen verkauft, oder wechseln als bereits umgewandelte Wohnungen den Eigentümer. All das hat nur ein Ziel: die Rendite zu steigern. Verlierer sind die oft langjährigen Mieterinnen und Mieter. Der behauptete Eigenbedarf ist oft vorgetäuscht, der Druck auszuziehen und die rechtlichen Barrieren für die Betroffenen oft zu hoch, so dass sie sich selten wehren. (ein beachtenswertes mieter*innenfreundliches Urteil wurde im Dezember von einer Zivilkammer des Landgerichtes Berlin gefällt)

Es braucht dringend wirksame Regulierungen von Eigenbedarfskündigungen. Die Linke fordert diese auf Selbstnutzung und die Überlassung ausschließlich an Verwandte ersten Grades zu beschränken und für ältere Menschen ab 70 Jahren ganz zu verbieten. (vgl. Antrag für ein starkes, soziales Mietrecht im Deutschen Bundestag: https://dserver.bundestag.de/btd/20/121/2012105.pdf). Die Ampel-Regierung hat Lösungen ausgesessen!

Doch auch der Freistaat Sachsen ist am Zuge. Seit über zwei Jahren blockiert die Landesregierung für die Stadt Leipzig die Einführung des so genannten verlängerten Kündigungsschutzes. Nach § 557a BGB kann die Sperrfrist für Mieter*innen von Wohnungen, die in Eigentum umgewandelt werden, in angespannten Wohnungsmärkten von drei auf zehn Jahre verlängert werden. Viele Bundesländer nutzen dieses Instrument um der Spekulation mit Wohnraum und willkürlichen Eigenbedarfskündigungen einen Riegel vorzuschieben. Der Freistaate behauptet gegenüber der Stadt, dass ein angespannter Wohnungsmarkt nicht vorläge: Das ist hochgradig absurd. Wir fordern von der neuen Landesregierung die Blockadehaltung endlich aufzugeben. Das würde vielen Mieterinnen und Mietern in der Stadt helfen und Sicherheit geben.“

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