Mein Statement zum heute veröffentlichten Bilanzbericht (Drucksache 8/548) des sächsischen Gesamtkonzepts gegen Rechtsextremismus:
„Der Bericht zeigt, dass ein ressortübergreifendes Vorgehen gegen die extreme Rechte unter Einbindung von Zivilgesellschaft und Wissenschaft der richtige Weg ist und bleiben muss. Ich teile allerdings nicht den gekünstelten Optimismus der Staatsregierung, dass die im Gesamtkonzept enthaltenen Maßnahmen ,konsequent‘ umgesetzt würden.
Die Wahrheit ist: Der sogenannte Bilanzbericht bedeutet auch das vorläufige Ende des Gesamtkonzepts. Ich erwarte von der künftigen Staatsregierung eine zügige Neuauflage, die das Erreichte nicht verspielt, sondern nahtlos fortsetzt. Das wäre problemlos möglich. Eine auf unseren Antrag hin im Innenausschuss durchgeführte Sachverständigenanhörung zum letzten Jahresbericht des Gesamtkonzepts zeigt zahlreiche Möglichkeiten zur konstruktiven Weiterentwicklung auf. Hier kann die künftige Koalition ansetzen, wenn sie es mit der Zurückdrängung der extremen Rechten ernst meint.
Dabei ist es gerade jetzt entscheidend, die Zivilgesellschaft vor einem Kahlschlag zu bewahren, weil wohl noch lange Zeit ein neuer Landeshaushalt fehlen wird. Sonst kommt bald das unwiderrufliche Aus zahlreicher bewährter Projekte im Bereich der Demokratie-, Integrations- und Gleichstellungsarbeit. Einen größeren Gefallen könnte man der extremen Rechten kaum tun!
Umsteuern ist möglich, muss aber rasch erfolgen. Dazu muss die Staatsregierung die vorläufige Haushaltsführung so gestalten, dass der gesellschaftliche Zusammenhalt gewahrt wird. In unserem aktuellen Antrag (Drucksache 8/552) fordern wir insbesondere, die Förderung des Ehrenamts sowie der Strukturen gemeinnütziger, demokratischer, kultureller, sozialer, Bildungs- und Flüchtlingsarbeit mindestens auf dem bisherigen Niveau fortzusetzen.“
Hintergrund
Die Schaffung eines Gesamtkonzepts zur Zurückdrängung der extremen Rechten war eine der zentralen Forderungen unseres 2019 vorgelegten Abschlussberichts zum NSU-Untersuchungsausschuss. Dieses Projekt schaffte es tatsächlich in den Koalitionsvertrag. 2020 wurde die Umsetzung im Landtag mit unserer Zustimmung beschlossen. Seit 2021 erschienen mehrere Fortschreibungen, die wir kritisch begleiteten.
PM 29.11.2024