Im Februar 2023 kam es in Budapest zu Angriffen auf Personen, die sich dort zum SS-Gedenkmarsch „Tag der Ehre“ trafen. Unter den Beschuldigten sind mehrere Personen aus Deutschland, denen in Ungarn der Prozess gemacht wurde bzw. gemacht werden soll.
Anlässlich der Meldung, dass Maja T. als eine Beschuldigte im Verfahren um den so genannten Budapest-Komplex von Sachsen nach Ungarn ausgeliefert werden soll, erkläre ich:
„Ich bin schockiert, dass nach der Entscheidung des Berliner Kammergerichts, die Beschuldigte Maja T. an Ungarn auszuliefern, ihr Rechtsbeistand nicht einmal 24 Stunden Zeit hatte, um Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. Das hinderte sächsische Behörden nicht, Maja T. zur Auslieferung aus der JVA zu holen. Rechtsbeistand und Familie waren wohl nicht informiert. Ungarn hält rechtstaatliche Standards nicht ein, weshalb die EU Gelder in Milliardenhöhe eingefroren hat. Dass Deutschland einen nonbinären Menschen an dieses Land ausliefert, ist ein Skandal.
Während Gerichte in Italien die Auslieferung von Beschuldigten an das autokratische System unter Victor Orban verweigerten, da die dortigen Haft- und Prozessbedingungen absolut inakzeptabel sind, haben hiesige Behörden diesbezüglich keine Skrupel.
Vor dem Hintergrund, dass Maja T. aufgrund ihrer Queerness bereits in der JVA Dresden körperlich angegriffen wurde, lässt Schlimmes für die Haftedingungen in Ungarn erwarten.
Ich fordere die Behörden in Deutschland und Sachsen auf, alles zu unternehmen, damit Maja T. nach Deutschland kommt und bleibt. Die Sächsische Justizministerin Katja Meier muss hier aktiv werden.
Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht nach Intervention des Rechtsbeistands angewiesen hat, die Auslieferung zu stoppen. Dass in Sachsen nicht einmal dieser Eilantrag abgewartet wurde, ist eines demokratischen Rechtsstaates unwürdig.“