Die Koalition hat die Behandlung des Mietspiegel-Gesetzes in den Landtagsausschüssen in der vergangenen Woche abgesetzt. Damit verzögert sich die Beschlussfassung um weitere Wochen und kann erst im neuen Jahr erfolgen. Die Reform des Mietspiegelrechts trat bereits am 1.Juli 2022 in Kraft. Für Städte mit mehr als 50.000 Einwohner:innen werden Mietspiegel dann zur Pflicht. Mit dem Landesgesetz, das dem Landtag seit Juli im Entwurf vorliegt, soll die Zuständigkeit für die Erstellung der Mietspiegel formal an die betreffenden Gemeinden übertragen werden. In Sachsen sind sechs Kommunen betroffen: Chemnitz, Dresden, Görlitz, Leipzig, Plauen und Zwickau. Mietspiegel, insbesondere die deutlich genaueren qualifizierten Mietspiegel, sind ein Instrument für Mieter:innen, um zu hohe Mietforderungen einordnen und auch dagegen vorgehen zu können. Mein Kommentar:
„Mich ärgert es, dass hier noch einmal Wochen ins Land gehen werden, ehe es in Sachsen eine gesetzliche Regelung gibt. Bereits seit Juli diesen Jahres gilt die bundesrechtliche Vorgabe, dass Kommunen mit mehr als 50 000 Einwohner:innen einen Mietspiegel erstellen müssen. Wir brauchen eine schnelle Beschlussfassung und ein rückwirkendes Inkrafttreten zum 1.Juli 2022, damit die Erstellung der Mietspiegel in Sachsen auf rechtlich sauberen Füßen steht.
Dies ist insbesondere für die Stadt Leipzig wichtig, die aktuell Daten für den neuen qualifizierten Mietspiegel der Stadt erfassen muss, damit dieser im kommenden Jahr vorliegen kann – dies hat das Sozialamt in einer schriftlichen Stellungnahme zum Gesetzesentwurf eingefordert.
Als Linksfraktion fordern wir zudem, dass den Kommunen die Kosten für die Mietspiegelerstellung vom Land erstattet werden, auch für die fünf Kommunen, die bereits jetzt einfache oder qualifizierte Mietspiegel haben. Der Sächsische Städte- und Gemeindetag beziffert die Kosten auf jährlich knapp 893.000 Euro.“
PM 28. November 2022