Am 15. März veröffentlichte das Bundesinnenministerium erste rechtliche Hinweise zur Aufnahme von Personen aus der Ukraine. In dem Schreiben an die Länder wird erläutert, wer einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG beanspruchen kann, wie das Verfahren ablaufen soll und welche Rechte mit diesem Titel verbunden sind. Dem vorübergehenden Schutz unterfallen demnach neben ukrainischen Staatsangehörigen und anerkannten Geflüchteten unter Umständen auch Personen, die in der Ukraine einen unbefristeten und auch befristeten Aufenthaltstitel hatten, wie ausländische Studierende. Voraussetzung für die beiden letztgenannten Gruppen ist, dass sie nicht sicher und dauerhaft in ihre Herkunftsländer zurückkehren können. Mein Statement:
„Die Bundesregierung legt den EU-Ratsbeschluss so aus, dass auch nicht-ukrainische Staatsangehörige mit unbefristetem und befristetem Aufenthalt in der Ukraine zumindest die Option auf den vorübergehenden Schutz haben. Das ist gut und bedeutet einen sicheren Aufenthalt für zunächst ein Jahr, den Zugang zu Sozialleistungen und eine Beschäftigungserlaubnis. Es kommt nun darauf an, dass der Freistaat das so umsetzt. Wir fordern, dass die Staatsregierung den unteren Ausländerbehörden die Vorgabe macht, auch nicht-ukrainischen Staatsangehörigen wie ausländischen Studierenden unkompliziert den Zugang zum vorübergehenden Schutzstatus zu gewähren. In dem Fall darf nicht nach strengen aufenthaltsrechtlichen Maßgaben, sondern muss pragmatisch-humanistisch entschieden werden. Bei den ausländischen Studierenden geht es letztendlich um eine hochschulpolitische Entscheidung: Im Mittelpunkt muss die Erwägung stehen, dass die Menschen ihr Studium fortsetzen können, ob in Deutschland oder hoffentlich bald in der Ukraine.
Die BMI-Verordnung sieht auch Wohnsitzauflagen für die ukrainischen Kriegsopfer vor. Das kritisiere ich. Gerade in der aktuell hochdynamischen Situation verkompliziert das die Lage der Betroffenen, schafft absurde Zusatzbürokratie und verhindert im Zweifelsfall, dass Menschen unkompliziert weiterreisen können. Bund, Länder und Kommunen sollten jetzt unkompliziert und im Sinne der Schutzsuchenden zusammenarbeiten, menschenwürdige Unterkünfte schaffen und den Zugang zur Alltags- und Gesundheitsversorgung gewährleisten. Insbesondere die Kommunen leisten derzeit viel – ihnen sollten alle Mehrkosten erstattet werden. Der Staat kann im Moment aber vor allem von der Zivilgesellschaft lernen, die unkompliziert und empathisch Unterstützung leistet. Diese zivilgesellschaftlichen Initiativen gehören nicht zuletzt finanziell und strukturell unterstützt!“
PM 18. März 2022