Der Bundesrat hat am Freitag einer Regierungsverordnung zugestimmt, die neue Regeln zur Heizkostenabrechnung vorsieht. Hintergrund sind europäische Vorgaben zur Energieeffizienz. Vor der Abstimmung gab es kontroverse Diskussionen über die Aufteilung der seit 2021 fälligen CO2-Abgabe für das Heizen mit Öl oder Gas. Seit 2021 ist für eine Tonne CO2-Emmission eine Abgabe von 25 Euro fällig, bis 2025 soll dieser Preis auf 55 Euro pro Tonne CO2 steigen. Ein vierköpfiger Haushalt mit einem durchschnittlichen Heizbedarf von 20.000 Kilowattstunden muss in diesem Jahr 108 Euro bei einer Gasheizung und 158 Euro mit einer Ölheizung zusätzlich aufbringen. Der Freistaat Sachsen hat das mitgetragen.
Mein Statement:
Es ist unsozial, die wegen der CO2-Abgabe höheren Heizkosten ausschließlich den Mieterinnen und Mietern aufzubürden. Diese haben schließlich keinen Einfluss auf die Effizienz ihrer Heizung! Mehr noch: Die Vermieterinnen und Vermieter haben infolgedessen keinerlei Anreiz, veraltete Öl- und Gasheizungen zu ersetzen. Es wäre gerechter gewesen, die Zusatzkosten wenigstens hälftig aufzuteilen, aber da ist die SPD auf der Bundesebene unter dem Druck von CDU und Immobilienlobby eingeknickt. Diese falsche Entscheidung hat der Bundesrat nun bestätigt, wenngleich er in seiner Entschließung Kritik äußert und die neue Bundesregierung auffordert, die Kostenaufteilung zu verändern.
Sachsens Staatsregierung aber trägt nicht nur die einseitige Belastung der Mietparteien mit, sondern hat nicht einmal dieser kritischen Entschließung zugestimmt. Das ist enttäuschend und zeigt: Der Staatsregierung liegt offenbar weder an tatsächlicher CO2-Einsparung noch an einer sozial gerechten Aufteilung der Klimaschutz-Kosten.
Wir wollen sozial gerechten Klimaschutz. Energetische Sanierungsmaßnahmen sind notwendig, können aber nur von denjenigen veranlasst werden, die Immobilien besitzen beziehungsweise vermieten. Nur sie haben es in der Hand, Emissionen zu verringern, und sollten daher die Zusatzkosten der CO2-Abgabe zu 100 Prozent tragen. Dafür sollen die Eigentümerinnen und Eigentümer auf verbesserte Förderprogramme zugreifen können, die dem Umbau von Heizanlagen beziehungsweise erforderlichen Dämmungsmaßnahmen dienen.
PM 08. November 2021